Die BVG-Fahrinfo-App soll Nutzern helfen, sich in der Großstadt optimal von A nach B zu bewegen. Nun wird Kritik laut, weil das Angebot für Menschen mit Behinderungen nicht barrierefrei sein soll.
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Christine Braunert-Rümenapf kritisiert mangelnde Barrierefreiheit der Fahrinfo-App der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). „Mängel gibt es unter anderem bei den Alternativtexten, den Kontrasten und der Sprachausgabe“, erklärt die Beauftragte in einem sogenannten Verstößebericht an den Senat.
Mit Veröffentlichung der App habe die BVG gegen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz, dem Berliner Mobilitätsgesetz und dem Landesgleichberechtigungsgesetz verstoßen. Zudem moniert Braunert-Rümenapf, dass die BVG die Verpflichtung, sich mit ihr als Landesbeauftragter abzustimmen, missachtet habe.
BVG nimmt Kritik an
Die BVG räumte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa Mängel bei der App ein und kündigte an, diese schnellstmöglich zu beheben. „Wir gehen davon aus, dass die App im ersten Quartal 2025 vollständig barrierefrei sein wird“, sagte BVG-Sprecher Stefan Volovinis. „Die BVG räumt der gleichberechtigten Beförderung von allen Fahrgästen in allen Bereichen einen großen Stellenwert ein“, ergänzte er.
Eine barrierefreie Nutzung der neuen Fahrinfo-App sei bei deren Entwicklung von Beginn an eingeplant gewesen und schrittweise umgesetzt worden. In der Beta-Testphase, an der auch blinde Nutzer teilnahmen, seien indes Barrieren identifiziert wurden, die die Nutzung der App teilweise unkomfortabel machten. „Richtig ist allerdings auch, dass das neue Produkt gegenüber der Vorgängerversion trotz kleiner Mängel eine erhebliche Verbesserung in Sachen Barrierefreiheit dargestellt hat“, so der BVG-Sprecher.
Landesbeauftragte pocht auf selbstbestimmte Mobilität
„Mit ihren umfangreichen Funktionen ist die Fahrinfo-App der BVG der zentrale Baustein in der digitalen Fahrgastinformation für Routenplanung, Ticketkauf und Fahrplanauskünfte in Echtzeit“, erklärte Braunert-Rümenapf. „Die Nutzungseinschränkungen gefährden das sozialpolitische Ziel, dass Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs selbstständig genutzt werden können.“
Angesichts des Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbots von Menschen mit Behinderungen sei eine ressortübergreifende Strategie erforderlich, die selbstbestimmte Mobilität „als soziales Menschenrecht“ verstehe, ergänzte die Landesbeauftragte.