Bürgermeisterwahl: Bissingen ohne Bürgermeister: Überraschungs-Sieger sagt ab

Kuriose Suche nach einem Bürgermeister für Bissingen an der Teck: Zwei Männer standen zur Wahl – und ein dritter holte die absolute Mehrheit. Doch der will gar nicht.

Nach einem äußerst kuriosen Wahlausgang steht die Gemeinde Bissingen an der Teck weiterhin ohne Bürgermeister da – und vor einer Neuwahl. Wahlsieger Siegfried Nägele will das Amt nicht antreten – obwohl er überraschend ohne Kandidatur die absolute Mehrheit der Stimmen erlangt hatte. Er habe sich entschieden, die Wahl nicht anzunehmen, teilte Nägele, der stellvertretender Bürgermeister Bissingens ist, über die Gemeinde mit. „Dies hat sich bei der Abwägung aller Zusammenhänge und im Rahmen der aktuellen kommunalen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie meiner beruflichen und persönlichen Situation ergeben“, so Nägele. 

Nägele hatte bei der Bürgermeisterwahl in Bissingen die absolute Mehrheit der Stimmen eingefahren, obwohl er gar nicht auf dem Wahlzettel stand. Die meisten Wählerinnen und Wähler in der Kommune im Kreis Esslingen hatten bei der Wahl vor einer guten Woche den Namen des stellvertretenden Bürgermeisters in die sogenannte freie Zeile unter den Namen der beiden tatsächlichen Kandidaten gesetzt.

Nägele, Gemeinderat der Unabhängigen Wählervereinigung, erhielt nach Angaben des Rathauses 811 Stimmen oder 50,5 Prozent der Stimmen – eine absolute Mehrheit. Der 61-Jährige hatte sich ein paar Tage Bedenkzeit erbeten und nun seine Entscheidung kundgetan. „Meine Verantwortung sehe ich für mich und alle Beteiligten, und damit besonders auch im Sinne der Gemeinde, darin, dass eine Neuwahl der sinnvollste Weg für die Weiterentwicklung Bissingens ist“, so Nägele. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Bissingen sucht ein neues Gemeindeoberhaupt, weil der bisherige Bürgermeister Marcel Musolf (FW) seit Oktober einen neuen Job hat – er ist Landrat des Landkreises Esslingen

Die sogenannte freie Zeile steht auf den Wahlzetteln unter den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten. Wählerinnen und Wähler können dort den Namen eines Wunschkandidaten eintragen, der sich nicht zur Wahl aufgestellt hat. Gewinnt diese Person, kann sie die Wahl annehmen oder es ablehnen.

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