Ermittlungsverfahren: Staatsanwaltschaften versinken in Aktenbergen

Bei den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg türmen sich die Akten. Es gibt zudem viele Neueingänge. Das Justizministerium hat einen Plan, um die Verfahren schneller zu bearbeiten.

Die Zahl offener Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg ist innerhalb von drei Jahren um rund ein Drittel gestiegen. Nach Auskunft des Justizministeriums wurden zum Stichtag 30. Juni 2021 insgesamt 57.931 Fälle gezählt. Zum Stichtag 30. Juni 2024 waren es 76.368 Fälle (plus 31,8 Prozent). 

„Diese Entwicklung stellt eine große Herausforderung dar, die wir bei weiteren Personalplanungen im Blick behalten“, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Es sei gelungen, die Justiz in den vergangenen Jahren personell deutlich zu stärken. „Im Bereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften wurden im Zeitraum von 2017 bis 2022 über 330 zusätzliche Stellen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich geschaffen und hier können und wollen wir nicht stehen bleiben.“

Gründe für die Aktenberge 

Der wesentliche Grund für den Anstieg der Zahl der offenen Ermittlungsverfahren dürfte im Anstieg der staatsanwaltschaftlichen Verfahrenseingänge zu suchen sein. „Im Jahr 2022 konnten wir in Baden-Württemberg ein deutliches Plus bei den neu eingegangenen Js-Verfahren gegenüber dem Vorjahr feststellen. Im ersten Halbjahr 2023 hat sich der Trend nochmals deutlich verschärft bei einem Anstieg der Js-Eingangszahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres“, teilt ein Sprecher von Gentges mit. 

Das Registerzeichen Js erhalten bei der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Ist der Täter unbekannt, so handelt es sich um ein Ermittlungsverfahren mit dem Registerzeichen UJs.

Besonders betroffen sind laut dem Ministeriumssprecher die Bereiche Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, Verbreitung (kinder)-pornografischer Inhalte, Geldwäsche sowie Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte.

Im Laufe eines Ermittlungsverfahrens muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie eine Anklage einreichen oder das Verfahren einstellen möchte. Eine Frist dafür gibt es nicht.

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