Kriminalität: Innenminister Strobl plädiert für Messerverbote an Schulen

Immer häufiger kommt es im Südwesten zu Gewalttaten, bei denen ein Messer eingesetzt wird – auch an Schulen, etwa Anfang Januar in St. Leon-Rot. Der Innenminister hält Verbote für sinnvoll.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) plädiert für ein Verbot von Waffen und Messern an Schulen in Baden-Württemberg. Weil es sich bei Kindern und Jugendlichen um besonders schutzbedürftige Personen handle, müsse man alles daran setzen, diese vor den von Messern ausgehenden Gefahren zu schützen, schreibt Strobl in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

„Dies gilt auch und insbesondere für Gefahren, die durch einzelne Schülerinnen und Schüler im Schulalltag verursacht werden“, so Strobl. Mitgebrachte Waffen wie Tierabwehrsprays oder Messer seien potenzielle Gefahren für Schulbeschäftigte, Lehrkräfte und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Strobl weist in dem Schreiben darauf hin, dass die Schulen im Südwesten das Hausrecht über ihre Gebäude ausüben. „Entsprechende Waffen- und Messerverbote können daher auch in die jeweiligen Schul- und Hausordnungen aufgenommen werden, um diesen Gefahrenpotenzialen zu begegnen“, so der Innenminister. Er bitte die Kultusministerin ausdrücklich darum, die Schulen für diese Möglichkeit zu sensibilisieren. 

Am Dienstag hatte es in Ettenheim südlich von Offenburg einen Messerangriff an einer Schule gegeben. Dort soll ein Jugendlicher einen anderen Jugendlichen mit einem Messer schwer verletzt haben. Das Motiv und der genaue Hergang sind noch unklar, wie ein Polizeisprecher sagte. Weitere Schüler waren laut Polizei nicht beteiligt. Der mutmaßliche Angreifer wurde vorläufig festgenommen. 

Anfang Januar hatte ein 18-Jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg mit einem Messer angegriffen und getötet. Mitte August war der mutmaßliche Täter wegen Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger des 18-Jährigen legte Revision ein. 

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