Neuer Posten: Sächsischer Landtag gibt sich neue Geschäftsordnung

Die Regeln der Zusammenarbeit im sächsischen Landtag in den nächsten fünf Jahren sind gesetzt: Mit der neuen Geschäftsordnung gibt es erstmals einen vierten Vizepräsidenten. Der Posten ist umstritten.

Der Sächsische Landtag hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben und damit auch den Weg für einen vierten Vizepräsidenten freigemacht. Der Posten war zuvor umstritten, in der vergangenen Legislatur kam das Parlament mit drei Vize aus, früher sogar mit nur zwei. 

Die SPD hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass alle sechs Fraktionen ein solches Amt bekommen und damit die Regelung des Bundestages übernehmen wollen. Sie konnte sich damit aber nicht durchsetzen, zumindest darf sie nun den vierten Vizepräsidenten stellen. 

AfD kritisiert zusätzlichen Landtagsvizepräsidenten

Vertreter der AfD sprachen sich in der Debatte zur Geschäftsordnung noch einmal gegen den zusätzlichen Posten aus. Dessen praktische Bedeutung gehe gegen null, koste den Steuerzahler aber viel Geld, erklärte Jan Zwerg, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Der Posten sei „das falsche Signal“ an die Bevölkerung und sei nicht vermittelbar. AfD-Parlamentarier André Barth rechnete vor, dass eine zusätzliche Vizepräsidenten-Stelle den Steuerzahler in fünf Jahren rund 969.000 Euro koste.

Hintergrund sind die Privilegien eines Vize-Landtagspräsidenten: Ihm steht nicht nur das Eineinhalbfache einer normalen Abgeordnetendiät zu. Hinzu kommen eine monatliche Aufwandspauschale, ein persönlicher Dienstwagen samt Fahrer sowie ein Sekretär oder eine Sekretärin. 

SPD-Fraktionschef stellte klar, dass man über die Ausstattung des Vize-Postens noch reden könne. Änderungen müssen im Abgeordnetengesetz des Freistaates geregelt werden, dafür gibt es eine Frist von neun Monaten. 

Debatten im Landtag sollen lebendiger werden

Die neue Geschäftsordnung regelt einige Verfahrensweisen neu. So sind neben Zwischenfragen künftig auch Zwischenbemerkungen zulässig, um die Debatte zu beleben. Bislang war eine konkrete Fragestellung erforderlich. Für den Tagesordnungspunkt „Befragung der Staatsregierung“ ist eine Straffung vorgesehen, auch Nachfragen der Abgeordneten sollen möglich sein. 

Die Neuerung stieß auf allgemeine Zustimmung. Bislang hätten die Abgeordneten die Befragung genutzt, um das Speisenangebot in der Kantine zu sondieren, erinnerte Grünen-Politiker Valentin Lippmann an langweile Fragerunden. Zugleich dämpfte er mit Blick auf lebhafte Debatten in Großbritannien die Erwartungen: „Dresden ist nicht Westminister und wird nie Westminister werden.“ 

Den Antrag zur neuen Geschäftsordnung hatten die Fraktionen von CDU, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und SPD gemeinsam eingebracht. Sie könnten später einmal die neue Regierung in Sachsen stellen, befinden sich aber immer noch in der Phase von „Kennenlerngesprächen“. 

Mehrere Änderungsanträge aus den Reihen der AfD und der Linken sowie ein Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Matthias Berger, der für die Freien Wähler im Landtag sitzt, fielen durch. 

Landtag nimmt einen Änderungsantrag der Grünen an

Zustimmung fand dagegen ein Änderungsantrag der Grünen, der mit Blick auf die Turbulenzen in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages am 26. September, eingebracht wurde. Dort hatte der Alterspräsident von der AfD das Prozedere ausgebremst. Künftig wird der Landtag bereits zu Beginn der konstituierenden Sitzung seine vollen Verfahrensrechte ausüben. 

In diesen Tagen könne man keine Debatte über eine neue Geschäftsordnung führen, ohne den Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus im Nachbarbundesland Thüringen in den Blick zu nehmen, sagte Valentin Lippmann. „In Thüringen hat sich gezeigt, was passiert, wenn die AfD in einem Bundesland Macht erhält“. 

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