Ärgernis Fischwilderei: Fischwilderer sind Anglern Dorn im Auge

Sie werfen die Rute ohne Erlaubnis aus und sind Nutznießer des Engagements anderer: Fischwilderer bringen Angelvereine zur Weißglut. Die Ehrenamtlichen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen.

Der Landesanglerverband Thüringen ärgert sich zunehmend über sogenannte Fischwilderer. Diese führten vor allem unter den ehrenamtlichen Helfern in den Angelvereinen zu Frust, sagt der Verbandsgeschäftsführer André Pleikies. „Eigentlich sollten wir uns glücklich schätzen, dass es immer noch Menschen gibt, die sich in Vereinen engagieren und sich für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit an unseren Gewässern einsetzen“, so Pleikies. „Damit dies so bleibt, benötigen diese Menschen deutlich mehr Unterstützung und Respekt von der Politik und den Staatsanwaltschaften.“

Fischwilderer angeln ohne jegliche Erlaubnis, sind also etwa nicht Besitz eines Fischereischeines und anderer zum legalen Angeln benötigte Dokumente. Rein rechtlich könne Schwarzangeln mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. In den vergangenen drei Jahren habe es im Schnitt je sieben Verurteilungen wegen Fischwilderei gegeben, meist handelte es sich dabei um Wiederholungstäter.

Oftmals würden die Verfahren aber eingestellt: Wenn die Wertgrenze von 25 Euro nicht überschritten werde und die Schuld des Täters als gering anzusehen sei, liege für diese Straftaten „kein öffentliches Interesse an der Verfolgung“ vor. Genau das komme jedoch viel zu oft vor, kritisiert Pleikies. Viel persönlicher Einsatz der Mitglieder der Angelvereine sei nötig, um einem Fischwilderer habhaft zu werden. Andererseits werde diese Praxis der Zeit und den finanziellen Mitteln nicht gerecht, die die meist ehrenamtlich engagierten Angler in die Aufzucht und Hege der Fischbestände investierten. „Kopfschütteln, Wut und Fassungslosigkeit“ der Anglervereine und Fischpächter sei die Folge, so Pleikies.

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