Ein Polizeihund attackiert eine Frau, fügt ihr dramatische Kopfverletzungen zu. Nun ist sein früheres Herrchen wegen Fahrlässigkeit verurteilt worden. Als Hundeführer arbeitet er nicht mehr.
Weil sein Hund eine Frau angegriffen und ihr dabei die Kopfhaut abgebissen hat, ist ein Polizist und früherer Diensthundeführer wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Der 45-Jährige muss der schwer verletzten Frau eine Entschädigung von 2.000 Euro zahlen, wie das Amtsgericht Hattingen mitteilte. Zudem wurde in gleicher Höhe eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, quasi eine Geldstrafe auf Bewährung, wie Amtsgerichtsdirektor Christian Amann sagte.
Der angeklagte 45 Jahre alte Polizist war am 30. September 2023 mit seinem belgischen Schäferhund in seiner Freizeit spazieren gewesen, als dieser auf einem Parkplatz plötzlich eine damals 73-Jährige attackierte. Laut Anklage hatte der Mann das Tier dabei an einer etwa drei Meter langen Leine geführt – zu lang für die unübersichtliche Situation auf dem Parkplatz. Außerdem hatten die Ermittlungen gezeigt, dass der Hund schon vor der Attacke gegenüber seinem Herrchen aggressiv gewesen sein soll, ohne dass dieser etwas unternommen hatte.
Frau erleidet erhebliche Kopfverletzungen
Eine Armbewegung der Frau, die an einer Beifahrertür hantiert habe, sei vom Hund wohl als Angriff missgedeutet worden, hieß es im Prozess. Er biss sie gemäß seinem Training zunächst in den Arm, ließ aber auch nicht von ihr ab, als sie am Boden lag. Der Hund hatte sich derart in ihr verbissen, dass die damals 73-Jährige eine ausgedehnte Skalpierung der Kopfhaut davontrug und mehrfach im Krankenhaus behandelt wurde. Unter anderem habe sie eine Haut-Transplantation erhalten, so der Amtsgerichtsdirektor.
Vor Gericht habe der Beamte versichert, dass ihm das folgenschwere Geschehen sehr leidtue, sagte Amann weiter. Er habe angegeben, dass er die Frau beim Betreten des Parkplatzes nicht wahrgenommen habe. Als er den Angriff seines Hundes bemerkt habe, habe er das Tier sofort weggezogen. Er will keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Hund und Herrchen arbeiten seit dem Vorfall nicht mehr miteinander, hieß es weiter. Der Beamte arbeite zwar weiterhin als Polizist, aber nicht mehr als Hundeführer. Auch der Hund sei inzwischen „verrentet“ und nicht mehr für die nordrhein-westfälische Polizei im Einsatz.