Tödlicher Unfall vor Gericht: Fußgänger von Auto erfasst – Prozess gegen 19-Jährigen

In einer Märznacht nähern sich ein angetrunkener Fußgänger und 19-jähriger Autofahrer einer Ampelkreuzung in Braunschweig. Es kommt zum tödlichen Aufprall. Hätte der Unfall verhindert werden können?

Unfalltod wegen Tempo 90 in der Stadt? Am Amtsgericht Braunschweig wird am Dienstag (9.00 Uhr) gegen einen 19-jährigen Angeklagten verhandelt, der im vergangenen März mit seinem Auto im Braunschweiger Stadtgebiet einen 57-jährigen Mann erfasste. Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Passanten konnte ein Notarzt nur noch den Tod des Fußgängers feststellen, wie es im damaligen Polizeibericht hieß. 

Nach den Ermittlungen steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum, weil der junge Mann in der Nacht mit Tempo 90 deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein soll. Zwar zeigte die Ampelkreuzung grün für den Autofahrer und rot für den angetrunkenen Fußgänger, bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wäre der Unfall aber vermeidbar gewesen, hieß es vorab von der Staatsanwaltschaft. 

Ein Gutachter hatte nach dem Unfall eine Aufprallgeschwindigkeit von 90 Kilometern pro Stunden ermittelt, wie ein Sprecher der Anklagebehörde sagte. Das Unfallopfer schlug demnach in die Windschutzscheibe und landete erst nach etwa 50 Metern auf der Straße. Dashcams anderer Autos sollen den Unfall teils aufgezeichnet haben. Für den Prozess sind sieben Zeugen geladen. Ein Urteil könnte es schon am Dienstag geben.

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