Kirche: Anwalt: Domkapellmeister legt Berufung gegen Urteil ein

Der Rechtsstreit um die Kündigung des Freiburger Domkapellmeisters dürfte in die nächste Instanz gehen. Über seinen Anwalt bedankt sich Boris Böhmann für öffentlichen Zuspruch.

Der Freiburger Domkapellmeister Boris Böhmann will den Rechtsstreit um seine Kündigung weiterführen und legt seinem Anwalt zufolge Berufung gegen ein Urteil des örtlichen Arbeitsgerichts ein. „Wir gehen davon aus, dass Herr Böhmann nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens in der Position des Domkapellmeisters bestätigt werden wird“, teilte Anwalt Knut Müller in München mit. Ein Sprecher des Freiburger Arbeitsgerichts war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar. 

Böhmann war zu Ende Februar 2025 gekündigt worden. Dagegen hatte der Domkapellmeister am Freiburger Münster erfolglos vor dem Arbeitsgericht geklagt.

Eklat am Heiligabend

Böhmann war nach einem Eklat am Heiligabend im Freiburger Münster als Leiter der Domsingschule mit sofortiger Wirkung freigestellt worden. Im Gottesdienst hatte es langanhaltenden Applaus für einen Auftritt Böhmanns und der Domsingknaben gegeben. Erzbischof Stephan Burger ließ die Messfeier unterbrechen und fuhr erst später mit dem Segen fort. Eine Liveübertragung im Internet über den katholischen Sender k-tv wurde abgebrochen. Der öffentliche Streit ist bisher nicht beigelegt: Mehrere Dutzend Menschen protestierten am Montag nach dem Gottesdienst zum Dreikönigstag vor dem Freiburger Münster gegen die Diözesanleitung. 

„Herr Böhmann bedankt sich für den weiterhin ungebrochenen Zuspruch“, teilte Anwalt Müller nun mit. Ein Rechtsmittel gegen die Freistellung sei nicht geplant. Vorläufiger Rechtsschutz könne derzeit höchstens bis zum 28. Februar erreicht werden: „Dieser Zeitraum reicht nicht aus, um zur Befriedung und Ruhe für die Chöre beizutragen“, schrieb Müller in einer kurzen Erklärung. 

Erzbischof Burger hatte das Vorgehen mehrfach verteidigt: Die Kündigung sei „nach Jahren des internen Streits der letzte Ausweg“ gewesen. Mit Verweis auf den Datenschutz nennt das Erzbistum keine Gründe für die Entlassung Böhmanns.

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