Silvesterraketen: Ministerin mahnt zu Vorsicht im Umgang mit Silvesterraketen

Beim Silvesterfeuerwerk kommt es immer wieder zu Unfällen, die in den Notaufnahmen enden. Gesundheitsministerin Schenk appelliert daher an die Vernunft.

Vor dem Verkaufsstart von Silvesterraketen hat Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) zur Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern gemahnt. Für viele gehörten Knaller und Silvesterraketen zum feierlichen Jahreswechsel, zu oft ende die letzte Nacht des Jahres aber mit Verbrennungen und Verletzungen in den Notaufnahmen, teilte die Ministerin mit. 

Die meisten Unfälle beim Abbrennen von Böllern und Feuerwerkskörpern entstünden aus Unwissenheit, Unachtsamkeit und Leichtsinn. „Wer also nicht auf Pyrotechnik verzichten möchte, sollte unbedingt sorgfältig damit umgehen“, appellierte Schenk. Erwachsene sollten Kindern und Jugendlichen mit gutem Beispiel vorangehen und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen einhalten sowie auf Mitmenschen und Tiere Rücksicht nehmen.

Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Der Verkauf ist nur an Personen ab 18 Jahren zulässig. Das Abbrennen von Silvesterraketen ist nur im Freien und vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet. Aufgrund des Lärm- und Brandschutzes ist ein Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Pflegeeinrichtungen und Fachwerkhäusern unzulässig.

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