Wie viel Grundsteuer Berliner Immobilienbesitzer künftig zahlen müssen, erfahren sie in einem Bescheid vom Finanzamt. Längst sind noch nicht alle verschickt – und es gibt schon 1.000 Einsprüche.
Tausende Immobilienbesitzer in Berlin sollen in den kommenden Wochen noch wichtige Post vom Finanzamt bekommen – mit der Mitteilung, wie viel Grundsteuer sie künftig zahlen müssen. Der Versand der Bescheide ist Mitte Oktober gestartet und wird noch bis in den Januar hinein fortgesetzt, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen auf dpa-Anfrage mitteilte.
Bislang wurden demnach rund 750.000 Bescheide verschickt. „Insgesamt müssen circa 900.000 Bescheide für den gesamten Berliner Grundstücksbestand ergehen.“ In rund 1.000 Fällen ist bereits Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt worden. Die erste Quartalszahlung im neuen Jahr ist zum 15. Februar fällig.
Beim Start im Oktober hieß es, dass alle Bescheide bis Ende des Jahres verschickt werden sollen. Das hat nicht geklappt. Weil das Festsetzungsverfahren und das Versenden der Bescheide noch nicht abgeschlossen sind, lässt sich nach Angaben der Finanzverwaltung bisher nicht beantworten, wie oft die Grundsteuer gestiegen oder gesunken ist.
Eigentümerverband: alte Grundsteuer nicht mehr zahlen
Den Immobilienbesitzern, die ihren Bescheid noch nicht bekommen haben, riet der Eigentümerverband Haus und Grund, zu Jahresbeginn erst einmal kein Geld zu überweisen. Die alte Grundsteuer sei verfassungswidrig und müsse ab Januar nicht mehr gezahlt werden, hatte Verbandschef Kai Warnecke der „Bild“ gesagt. „Wer noch keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, muss daher vorerst keine Grundsteuer zahlen.“ So könne Streit über mögliche Rückzahlungen vermieden werden.
Ziel der Reform: Gleichbehandlung der Steuerzahler
Die Steuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Ab 2025 gelten neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen, bei denen der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als zuvor berücksichtigt wird.
„Die in Berlin bislang unterschiedlichen Bewertungsverfahren und lang zurückliegenden Wertverhältnisse von 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) gewährten keine Gleichbehandlung“, erklärte die Sprecherin. „So konnten in der Vergangenheit für vergleichbare Immobilien erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen bestehen.“
Das soll sich durch die Neuberechnung ändern. „Die Aktualisierung der Werte führt dazu, dass ein Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig mehr, andere weniger Grundsteuer bezahlen.“
Daten über erhebliche Steueranhebungen liegen noch nicht vor
In den vergangenen Wochen wurden mehrfach Fälle bekannt, in denen die Grundsteuer zum Teil um ein Vielfaches angehoben wurde. Dann sei eine Überprüfung der Neubewertung möglich, um eine existenzbedrohende Belastung zu vermeiden, erklärte die Sprecherin der Finanzverwaltung.
„Grundsätzlich sind die Berliner Finanzämter gehalten, Fälle, die Fragen aufwerfen oder Fälle, bei denen es sich um mutmaßliche rechnerische Fehler handelt, genau zu prüfen.“ Bisher liegen den Angaben zufolge noch keine Daten zu Fällen mit erheblichen Belastungssteigerungen vor.
Bei der Neuberechnung der Grundsteuer wurde der sogenannte Hebesatz, einer der wichtigen Faktoren, in Berlin von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt. Dadurch sei in den allermeisten Fällen eine übermäßige Grundsteuerbelastung verhindert worden.
Härtefallregel für Hausbesitzer
Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gibt es außerdem eine Härtefallregelung. Entsprechende Anträge können formlos beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Allerdings müssen zur Begründung des Antrags Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig dargelegt werden. Eine erste Auswertung der Härtefallanträge soll dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Januar vorgelegt werden, so die Sprecherin.