Verkürzte Fristen: Landeswahlleiter: Zeitspanne für Briefwahl kürzer als sonst

Briefwähler müssen sich bei einer vorgezogenen Neuwahl des Bundestages sputen. Läuft alles wie geplant, bleiben rund zwei Wochen Zeit. Aber es gibt ja weitere Möglichkeiten, die Stimme abzugeben.

Zur geplanten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können in Hessen die ersten Briefwahlunterlagen mit den frisch gedruckten Stimmzetteln voraussichtlich in der ersten Februarwoche verschickt werden. Wie Landeswahlleiter Wilhelm Kanther auf Anfrage in Wiesbaden mitteilte, bleiben aufgrund der verkürzten Fristen nur etwa zwei Wochen für die Briefwahl. Üblich seien bei zurückliegenden Wahlen vier bis fünf Wochen gewesen.

Landeswahlleiter rät: Zügig ausfüllen und zurückschicken

Bei rechtzeitiger Beantragung sei natürlich auch innerhalb des kürzeren Zeitraums eine „klassische“ Briefwahl per Post möglich, erläuterte Kanther. Wer sich für diesen Weg entscheide, sollte seine Wahlunterlagen zügig ausfüllen und zurückschicken. Alternativ kann der Brief auch direkt beim Wahlbüro in der Gemeinde abgegeben werden. 

„Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro beantragt und unmittelbar vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden“, ergänzte der Landeswahlleiter. Damit stünden mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um Postwege zu vermeiden. „Letztlich sind die Wählerinnen und Wähler dafür verantwortlich, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig – spätestens am Wahltag zum Zeitpunkt der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr – bei der Gemeinde vorliegen.“

Briefwahlanteil in Hessen betrug zuletzt rund 37 Prozent

„Was den zu erwartenden Briefwahlanteil angeht, kann keine belastbare Schätzung abgegeben werden“, erklärte Kanther. Bei der Landtagswahl 2023 und der Europawahl 2024 betrug die Quote in Hessen jeweils rund 37 Prozent.

Die Wahlbenachrichtigungen mit einem Formular zur Beantragung eines Wahlscheins zur Briefwahl sollen bis Ende Januar 2025 verschickt werden. Die Anträge können auch unabhängig davon durch ein formloses Schreiben, per E-Mail oder über ein Online-Formular bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. 

Paralleles Drucken in mehreren Druckereien

Die verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Neuwahl werden voraussichtlich dafür sorgen, dass am 30. Januar verbindlich feststeht, welche Wahlkreisbewerber und Landeslisten zur Wahl stehen. „Die Stimmzettel können daher erst ab Ende Januar gedruckt und Anfang Februar ausgeliefert werden“, erläuterte Kanther. Gedruckt werde parallel in mehreren Druckereien. Für jeden der 22 hessischen Bundestagswahlkreise gibt es einen eigenen Stimmzettel mit den jeweiligen Wahlkreisbewerbern. Die rechte Spalte mit den zugelassenen Landeslisten ist hessenweit auf allen Stimmzetteln einheitlich.

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