Landgericht Aurich: Prozess um erstochene Frau – Angeklagter muss in Klinik

In einer Wohnung im ostfriesischen Hage eskaliert ein Streit, am Ende ist eine Frau tot. Ein Gericht spricht den Angreifer nun vom Tatvorwurf Totschlag frei – auf freien Fuß kommt er dennoch nicht.

Im Prozess um eine erstochene Frau in Ostfriesland ist der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt freigesprochen worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 32-Jährige bei der Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befand, wie eine Gerichtssprecherin am Landgericht Aurich sagte. Der Mann soll nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Darüber seien sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft am Mittwoch einig gewesen, sagte die Sprecherin am Donnerstag weiter. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten den Angaben zufolge auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil bereits rechtskräftig. 

Laut der Anklage hatte der Mann Mitte Januar im ostfriesischen Hage (Landkreis Aurich) mehrfach mit einem Küchenmesser auf die 65-Jährige eingestochen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Totschlag vor. Zuvor soll ein Streit zwischen den beiden Deutschen eskaliert sein. Die 65-Jährige erlitt mehrere Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, am Hals sowie am Oberkörper und erstickte an ihrem Blut. Der Mann gehörte zum Bekanntenkreis des Opfers.

Zum Prozessauftakt hatte der 32-Jährige nach Angaben des Gerichts bestritten, die Frau erstochen zu haben. Der Angeklagte gab demnach an, sich nicht daran erinnern zu können. Eine solche Tat traue er sich nicht zu, hatte er gesagt.

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