Vor Bundesratssitzung: Klinikverband fordert Änderungen bei Krankenhausreform

Mit dem Ampel-Aus steht auch die Klinikreform auf der Kippe. Viele Augen richten sich auf den Bundesrat, der am Freitag darüber entscheidet. Hessens Kliniken drängen auf eine Übergangsfinanzierung.

Vor der abschließenden Sitzung des Bundesrates zur Krankenhausreform fordert die hessische Krankenhausgesellschaft Änderungen. Es brauche dringend eine Übergangsfinanzierung, bis die Reform wirklich umgesetzt werden könne und greife. „Sonst befürchten wir Klinik-Insolvenzen, die verhindert werden könnten“, sagte Steffen Gramminger, der Präsident der hessischen Krankenhausgesellschaft, dem privaten hessischen Radiosender Hit Radio FFH.

Als Grund nannte Gramminger unter anderem steigende Personal-, Sach- und Energiekosten. So klaffe in der Klinikfinanzierung alleine aus den vergangenen drei Jahren ein Loch von rund zehn Milliarden Euro. Als derzeit wichtigste Forderung der hessischen Kliniken benannte er eine Soforthilfe des Bundes, damit während der Reform nicht zu viele Kliniken insolvent gingen oder gar schließen müssten. 

Rahmenbedingungen nicht klar

„Meine größte Sorge ist, dass das Gesetz eins zu eins durchgeht, weil die Rahmenbedingungen der genauen Krankenhausplanung eigentlich noch gar nicht richtig feststehen“, so Gramminger. Es würde dann ein Gesetz in Kraft treten, von dem man nicht wisse, wie es im Endeffekt ausgehe. Gleichzeitig wisse man, dass wegen der Wahl einer neuen Bundesregierung im nächsten halben Jahr wahrscheinlich gar nichts passieren werde.

„Wir stehen ja auch für eine Krankenhausreform, weil so kann es eben halt einfach nicht weitergehen“, sagte Gramminger. Man müsse aber auch für die künftige Gesundheitsversorgung in den Regionen sorgen. Im ländlichen Bereich sei es eine ganz andere Sache als in Ballungszentren. Dazu brauche es entsprechende Zeit und eine Überbrückungsfinanzierung.

Veränderung des Vergütungssystems

Das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es dort nicht, die Länderkammer könnte es aber in den Vermittlungsausschuss schicken. 

Die Reform sieht eine Veränderung des Vergütungssystems für die Kliniken vor. Statt Pauschalen für Behandlungsfälle sollen sie 60 Prozent ihrer Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten. Grundlage für die Finanzierung sollen zudem medizinische Leistungsgruppen sein, die die Länder den Häusern zuweisen und die an bestimmte Qualitätskriterien bei der Ausstattung mit Personal und Medizintechnik gebunden sind. 

Die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) sagte am Donnerstag im Landtag in Wiesbaden: „Ich bin der festen Überzeugung, wir brauchen eine Krankenhausreform. Diese Reform, wie sie jetzt da ist, hat aus meiner Sicht noch große Mängel, und mein Wunsch wäre, dass man das in einem Vermittlungsausschuss beseitigt, aber nicht, dass die Reform gänzlich zum Scheitern kommt.“

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