Verfassungsbeschwerde: Regierung kritisiert Beschwerde zu Rundfunkbeitrag

Steigt der Rundfunkbeitrag um 58 Cent im Monat? ARD und ZDF wollen mit einer Verfassungsbeschwerde Druck machen. Brandenburg kritisiert den Schritt vor den Beratungen der Länderchefs.

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist in der brandenburgischen Regierung auf Unverständnis gestoßen. Die offenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wollen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz im Dezember gemeinsam klären, wie Regierungssprecher Florian Engels auf Anfrage sagte. „Deswegen ist die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum jetzigen Zeitpunkt unverständlich.“

ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender am Dienstag mitgeteilt hatten.

Bayerns Medienminister und Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sieht die weiteren Beratungen der Länder zu einem neuen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefährdet. „Die Klage der Rundfunkanstalten ist ein unfreundlicher Akt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. 

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.

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