Justiz: Hessen: Mehr Gefängnispersonal und Vorratsdatenspeicherung

Mehr Justizstellen, die Speicherung von IP-Adressen und mehr Schutz vor häuslicher Gewalt – in seiner ersten Regierungserklärung zeigt Justizminister Heinz auf, wie er den Rechtsstaat stärken will.

Mit mehr Stellen für die hessische Justiz und weiteren Maßnahmen will Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) die Strafverfolgung im Bundesland verbessern und Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. In seiner ersten Regierungserklärung kündigte Heinz im hessischen Landtag in Wiesbaden an, verstärkt um mehr Personal für die Gefängnisse zu werben. Zudem sprach er sich erneut für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und für einen besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt aus. 

Offene Stellen im Justizvollzug sollten möglichst zügig und gut besetzt werden, sagte Heinz. Er würdigte zugleich die Arbeit der Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten: „Rund um die Uhr arbeiten sie für unsere Sicherheit, auch an Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr.“ 

Daher würden gerade für sie positive Zeichen gesetzt: „Im Justizvollzug kann bereits jetzt, bei geeigneten Vorerfahrungen, die Ausbildungszeit von 24 auf 20 Monate verkürzt werden.“ Zudem soll die sogenannte Gitterzulage zum 1. Januar 2025 erhöht werden. Das Gesetzgebungsverfahren dafür laufe bereits. Dabei geht es laut Justizministerium um eine Erhöhung der Zulage für Gefängnismitarbeiterinnen und -mitarbeiter um 30 auf 160 Euro im Monat.

100 neue Stellen für Staatsanwaltschaften

Ein Hauptthema der Regierungserklärung von Heinz war vorab bekanntgeworden: Die überlasteten hessischen Staatsanwaltschaften sollen laut dem Haushaltsentwurf 2025 der Landesregierung trotz der angespannten Finanzsituation 100 neue Stellen bekommen. 50 davon sind für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen vorgesehen, 50 für Beschäftigte in den Geschäftsstellen der Anklagebehörden. Hessens schwarz-rote Landesregierung hatte im Januar 2024 ihre Arbeit aufgenommen. Damals kam auch Justizminister Heinz erstmals ins Amt.

Bundesregierung soll beim Schutz vor häuslicher Gewalt handeln

Beim Thema häusliche Gewalt müsse die künftige Bundesregierung „endlich handeln“, sagte Heinz. Das Thema nehme zu, und immer wieder stellten die Strafverfolgungsbehörden fest, dass Annäherungs- und Kontaktverbote missachtet würden. „Wir wollen deshalb die elektronische Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankern und – nach spanischem Vorbild – mit erweiterter Technik einsetzen“, so der Justizminister. Dafür macht sich Hessen auch im Bundesrat stark. 

Beim spanischen Modell geht es darum, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden. Vielmehr kann ein bestimmter Bereich um das zu schützende Opfer herum in den Blick genommen werden, auch wenn sich ein Mensch fortbewegt. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung durch ein Gerät vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.

Kritik an Quick-Freeze-Verfahren

Mit Blick auf die Strafverfolgung im Netz, etwa beim Handel mit Kinderpornographie, kritisierte Heinz erneut das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem IP-Adressen und Telefonnummern erst gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. „Klar ist, Quick Freeze kann nicht die Lösung sein“, sagte Heinz. „Wo nichts gespeichert ist, kann auch nichts eingefroren werden.“#

Das sähen auch das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwälte der Länder und der Richterbund so. Derzeit hänge die Sicherheit und die Strafverfolgung aus Deutschland in Teilen noch immer von Informationen aus befreundeten Staaten ab. „Wir brauchen endlich selbst die IP-Adressdatenspeicherung, um Kinderschänder in Deutschland effektiv verfolgen zu können“, so der Minister.

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