Unfall: 19-Jähriger auf St. Pauli von S-Bahn überrollt

Eine Nacht auf dem Hamburger Kiez endet für einen jungen Mann schrecklich. Er fällt in ein Gleis und wird von einer S-Bahn überrollt und lebensbedrohlich verletzt. Auch Zeugen brauchten Hilfe.

Auf Hamburg-St. Pauli ist eine S-Bahn über einen jungen Mann gerollt und hat diesen lebensbedrohlich verletzt. Der 19-Jährige war nach bisherigen Erkenntnissen am frühen Donnerstagmorgen in der S-Bahn-Station Reeperbahn rücklings vom Bahnsteig auf die Gleise gestürzt, wie die Bundespolizei mitteilte. 

Der Fahrer eines aus Richtung Hauptbahnhof kommenden Zuges sah den jungen Mann demnach zwar noch, konnte aber trotz Notbremsung das Überrollen nicht verhindern. Die Feuerwehr holte den schwer verletzten Mann auf den Bahnsteig, wo er von einem Notarzt versorgt wurde. Nach einer Not-Operation in einem Krankenhaus befindet sich der 19-Jährige den Angaben zufolge auf der Intensivstation.

Bahnsteig geräumt und Strecke zeitweise gesperrt

Zum Zeitpunkt des Einsatzes war der Bahnsteig laut Bundespolizei mit etwa 200 Menschen gefüllt. Er sei geräumt worden. Ein DRK-Kriseninterventionsteam kümmerte sich demnach um mehrere Menschen, die sichtlich unter dem Eindruck des Vorfalls gestanden hätten, darunter auch der 26-jährige Triebfahrzeugführer. Für die Einsatz- und Rettungsmaßnahmen musste die S-Bahnstrecke bis 5.20 Uhr gesperrt werden.

Die Bundespolizei teilte unter Verweis auf Zeugenaussagen mit, der Verunfallte sei zuvor mit Freunden zum Feiern auf der Reeperbahn gewesen. Anschließend habe die Gruppe am S-Bahnsteig gestanden. Videoaufnahmen der Überwachungskameras zeigten demnach, dass der 19-Jährige in der Gruppe seiner Freunde aus noch ungeklärten Gründen ins Stolpern geraten sei und rücklings auf die S-Bahngleise stürzte. Die Ermittlungen dauern an und können den Angaben zufolge noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Bundespolizeiinspektion Hamburg warnte: „Häufig kommt es an Bahnanlagen durch leichtsinniges Verhalten alkoholisierter Personen zu schweren Unfällen, mit lebensgefährlichen Verletzungen.“

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