Polizeihandeln: Streit um „Schmerzgriff“-Unterlagen vor Gericht

Demonstranten sprechen von einem „Schmerzgriff“. Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Doch wann sollen Polizisten ihn anwenden? Darum dreht sich ein Prozess.

Im Streit um die Anwendung eines sogenannten Schmerzgriffes durch Polizisten prüft das Verwaltungsgericht Berlin, ob die Behörde Schulungsunterlagen herausgeben muss. Eine Mitarbeiterin des Internetportals „FragDenStaat“, das sich für staatliche Transparenz einsetzt, hat dies im Jahr 2022 von der Behörde gefordert und sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Die Polizei lehnte die Herausgabe jedoch ab. Darum muss nun das Gericht entscheiden. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.

Es gehe darum, nach welchen internen Regeln und Grundsätzen die Berliner Polizei die umstrittenen „Schmerzgriffe“ einsetzt, argumentiert die Klägerin. Die Polizei beruft sich darauf, dass die Unterlagen als Verschlusssache deklariert seien. Würden „einsatztaktische Maßnahmen“ bekanntgegeben, könne die Polizei ihren Auftrag der Gefahrenabwehr nicht erfüllen beziehungsweise gefährde diesen. Der „Überraschungsmoment“ falle weg. 

Klägerin: Techniken ohnehin bekannt

Die Klägerseite argumentierte jedoch vor Gericht, die Techniken seien der Öffentlichkeit längst bekannt. Es gebe bereits viele Videos, in denen zu sehen sei, wie „Schmerzgriffe“ erfolgten. Außerdem müssten Einsatzkräfte in der jeweiligen Situation ohnehin ankündigen, dass sie Gewalt anwenden. 

Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen. Für Diskussionen hatte ein entsprechendes Vorgehen bei einer Straßenblockade der Klimagruppe Letzte Generation im April 2023 gesorgt. 

Über Klage von Klima-Demonstrant noch nicht entschieden

Ein betroffener Demonstrant ist deswegen vor Gericht gezogen. Im Eilverfahren zunächst ohne Erfolg. Ob das polizeiliche Einschreiten mit einem „Schmerzgriff“ rechtswidrig war, könne nur im Rahmen einer Klage im Hauptsacheverfahren und nicht per einstweiligem Rechtsschutz geklärt werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2023. 

Die Klage liegt dem Gericht vor. Wann darüber entscheiden wird, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers aber offen.

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