Gerichtsentscheid: Polizei muss Unterlagen zu „Schmerzgriff“ nicht herausgeben

Demonstranten sprechen von einem „Schmerzgriff“, die Polizei von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Doch wann sollen Polizisten ihn anwenden? Einsicht in Unterlagen dazu gibt es zunächst nicht.

Die Berliner Polizei muss keine Schulungsunterlagen zur Anwendung eines sogenannten Schmerzgriffes durch Polizisten herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Damit blieb die Klage einer Mitarbeiterin des Internetportals „FragDenStaat“, das sich für staatliche Transparenz einsetzt, ohne Erfolg. (Az.: VG 2 K 326/22) 

Die Mitarbeiterin hatte im Jahr 2022 von der Behörde die Herausgabe der Unterlagen gefordert und sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Die Polizei lehnte dies jedoch ab. Darum kam es zum Prozess. 

Polizei: Unterlagen sind vertraulich 

Die Polizei berief sich darauf, dass die Unterlagen als Verschlusssache deklariert seien. Würden einsatztaktische Maßnahmen bekanntgegeben, könne die Polizei ihren Auftrag der Gefahrenabwehr nicht erfüllen und gefährde diesen. Der „Überraschungsmoment“ falle weg. 

Dieser Argumentation folgte auch das Gericht. Es ging von schwerwiegenden Nachteilen für Berlin aus, wenn derartige Interna herausgegeben würden. Dabei habe die Kammer auch geprüft, ob die Einstufung der Polizei der Unterlagen als „vertraulich“ berechtigt gewesen sei, erklärte der Gerichtssprecher. 

Klägerin: Techniken ohnehin bekannt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Klägeranwältin Vivian Kube sagte, dieser Schritt werde erwogen. Allerdings müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung geprüft werden. 

Kube zeigte sich enttäuscht: Die Polizei habe wenig überzeugende Argumente vorgetragen. Die Techniken seien der Öffentlichkeit zudem längst bekannt. Es gebe bereits viele Videos, in denen zu sehen sei, wie „Schmerzgriffe“ erfolgten. 

Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“. Er wird beispielsweise eingesetzt, wenn Demonstranten trotz Aufforderung einen Platz nicht verlassen. Für Diskussionen hatte ein entsprechendes Vorgehen bei einer Straßenblockade der Klimagruppe Letzte Generation im April 2023 gesorgt. 

Über Klage von Klima-Demonstrant noch nicht entschieden

Ein betroffener Demonstrant zog deswegen vor Gericht – im Eilverfahren zunächst ohne Erfolg. Ob das polizeiliche Einschreiten mit einem „Schmerzgriff“ rechtswidrig war, könne nur im Rahmen einer Klage im Hauptsacheverfahren und nicht per einstweiligem Rechtsschutz geklärt werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Mai 2023. Die Klage liegt dem Gericht vor. Wann darüber entscheiden wird, ist nach Angaben des Sprechers aber offen.

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