Staatsfinanzen: Laschet offen für Reform der Länder-Schuldenbremse

Unionskanzlerkandidat Merz will die Schuldenbremse im Grundgesetz nicht antasten. Der ehemalige CDU-Chef Laschet sieht das etwas differenzierter.

Der ehemalige Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hält Forderungen aus den Ländern für eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse für legitim. „Das sind nachvollziehbare Forderungen. Die Länderschuldenbremse ist nämlich strenger als die auf Bundesebene“, sagte der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Anders als für den Bund gebe es dort keine Konjunkturkomponente.

Die Länder müssten viel mehr sparen, könnten es aber kaum. „Denn sie haben kaum frei verfügbare Mittel, weil ein Großteil des Budgets in Personal fließt, in Polizisten und Lehrer. Das schränkt die Handlungsfähigkeit erheblich ein“, betonte der CDU-Politiker. „Daher haben die Ministerpräsidenten einen legitimen Punkt, wenn sie Reformen anmahnen, damit investiert werden kann. Darüber wird man nüchtern reden müssen.“

Der jetzige Unionskanzlerkandidat und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz lehnt Änderungen an der Schuldenbremse generell ab. Für den Bund hält auch Laschet eine Aufweichung „für den falschen Weg“, wie er in dem Interview betonte.

Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet Bund und Ländern weitgehend, ihre Haushalte mithilfe neuer Schulden zu finanzieren. Während für die Länder ein absolutes Verschuldungsverbot gilt, ist dem Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet. Es gibt aber Ausnahmen der Schuldenbremse, etwa in bestimmten Notlagen.

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