Prozesse: „Kettensägen“-Prozess: Schnelles Urteil für Lehmann

Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat – und urteilt deutlich schneller als geplant.

Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See hat Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann seinen Schuldspruch akzeptiert. 

Er verständigte sich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Betrugs anzunehmen. Das Landgericht München II muss nun nur noch darüber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfällt. 

Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, werden nun doch nicht gehört, um 11.30 Uhr soll das Urteil verkündet werden.

Dachbalken mit Kettensäge angesägt

Lehmann wird vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Außerdem soll er in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. 

Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro. Dagegen hatten Lehmann und die Staatsanwaltschaft, die im ersten Prozess sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. 

Staatsanwalt: Lehmann „glaubt, über dem Gesetz zu stehen“. 

Der Strafrahmen, den das Gericht nun nach der Einigung in Aussicht stellte, beträgt 130 bis 170 Tagessätze zu je 900 Euro. Die Staatsanwaltschaft forderte 170 Tagessätze, die Verteidigung 130. Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, „dass er offensichtlich glaubt, über dem Gesetz zu stehen“. Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. „Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall Verantwortungsübernahme und auch Einsicht“, sagte er. Das Gericht müsse sich in seiner Urteilsfindung „frei machen von andauernden und ständigen Vorverurteilungen“. 

In jedem Fall kann Lehmann, der sich – anders als im ersten Prozess –  selbst vor Gericht dieses Mal überhaupt nicht äußerte, auf eine deutlich geringere Geldstrafe hoffen als in seinem ersten Urteil. 

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