Tiere: Wolfsgutachter werden öfter gegen ihren Willen fotografiert

Reißt ein Wolf ein Schaf, ist das Entsetzen groß. Die Debatte über die geschützten Raubtiere ist aufgeheizt. Bei der Dokumentation solcher blutigen Schäden werden manche Gutachter bedrängt. Von wem?

In der emotionalen Debatte über den strengen Schutzstatus der Wölfe werden in Hessen manchmal Wolfsgutachter bei der Dokumentation von Nutztierschäden bedrängt. Von wem – das ist nicht eindeutig. Das Landwirtschafts- und Jagdministerium in Wiesbaden spricht in einer Antwort auf eine parlamentarische AfD-Anfrage von vereinzelten „unangenehmen Situationen für Wolfsberaterinnen und Wolfsberater“. 

Der Deutschen Presse-Agentur teilt der Sprecher des Ministeriums, Olaf Streubig, mit: „Es ist vorgekommen, dass mehrere unbeteiligte Personen anwesend waren und von Dritten Film- und Fotoaufnahmen von der Rissbegutachtung angefertigt wurden.“ Ob vehemente Tierschützer oder das Umfeld von Weidetierhaltern für Unruhe sorgten, sei nicht pauschal zu beantworten. „Die Begutachterinnen und Begutachter sehen sich vor Ort mitunter großem Druck ausgesetzt.“ Dieser kann laut Streubig von unterschiedlichen Interessengruppen ausgehen: „Unser Ziel ist es, Konflikte bei der Begutachtung zu beenden.“

Vier-Augen-Prinzip bei Begutachtung von Wolfsrissen 

Zu den daher erarbeiteten Hinweisen und Empfehlungen für Wolfsberaterinnen und Wolfsberater gehöre etwa, dass sie „eine weitere Person zur Rissbegutachtung mitnehmen“ – im Sinne des Vier-Augen-Prinzips. Sie dürften von Dritten nicht daran gehindert werden, in Ruhe und fachgerecht ihre Arbeit zu erledigen. 

„Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art von Personen außer dem Begutachter im Rahmen der Tätigkeit sind zu unterlassen“, betont Streubig. „Sollten diese Rahmenbedingungen nicht gegeben sein, kann durch den Begutachter eine Warnung ausgesprochen und bei erneutem Zuwiderhandeln die Probenahme abgebrochen werden.“

Mehr als 90 Wolfsgutachter in Hessen

Das Wolfszentrum Hessen werde bei der Begutachtung von Nutztierschäden „durch ein Netzwerk von über 90 ehrenamtlichen und amtlichen Gutachterinnen und Gutachtern unterstützt“. 

Die seit Januar amtierende schwarz-rote Landesregierung hat eine härtere Gangart gegen Wölfe angekündigt. Die eineinhalb Jahrhunderte hier ausgerotteten und inzwischen zurückgekehrten Raubtiere stehen allerdings EU-rechtlich unter Schutz und dürfen im Allgemeinen nicht gejagt werden. Von Rissen betroffene Weidetierhalter können eine Entschädigung bekommen.

 

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