Anwältin rät: Fünf Dinge, die man bei einem Ehe-Aus niemals tun sollte

Wenn eine Ehe scheitert, ist das oft ein tragisches Ereignis, gefolgt von Problemen und einer Scheidung. Fünf Tipps einer Rechtsanwältin, um Konflikte zu vermeiden.

Trennungen, gerade in einer Ehe, können sehr hässlich werden, und es gibt einige Fallgruben, die man kennen muss, damit man nicht hineinfällt. Die Rechtsanwältin Sandra Günther, mit dem Fachgebiet Familien-, Arbeits- und Strafrecht, hat schon viele Klienten am Ehe-Ende beraten. Für den stern hat sie fünf Punkte aus ihrer Arbeit zusammengefasst, die man bei einem Ehe-Aus unbedingt beachten sollte.

Nichts unterschreiben 
Man sollte niemals eine Trennungsfolgevereinbarung unterschreiben, ohne sie zuvor von einem Anwalt prüfen zu lassen. Im Zweifel geht es um viel Geld, vor allem wenn Zugewinn zu verteilen ist. Übrigens: Klauseln, in denen man auf Trennungsunterhalt verzichtet, sind unwirksam. Auf Trennungsunterhalt kann man nicht wirksam verzichten.

Sandra Günther ist seit 2007 Rechtsanwältin für Familienrecht und Strafrecht mit Kanzleisitz in Dortmund. Als Autorin ist sie Mitautorin des Buches „Wenn Liebe toxisch wird“ und Autorin des Buches „Intelligent getrennt“, welches im Herbst 2024 erscheinen wird.
© Sandra Günther

Das Trennungsjahr umdatieren
Lassen Sie sich nicht darauf ein, den Trennungszeitpunkt nach hinten zu datieren, auch wenn der unterhaltspflichtige Partner einen dazu drängt. Trennungsunterhalt gibt es bis zur rechtskräftigen Scheidung. Jeder Monat bringt somit bares Geld. 

Die Ehe ist am Ende, doch die Kinder dürfen nicht leiden

Die Kinder mit reinziehen
Auch wenn der eine Partner den anderen verletzt hat, sollten die Kinder so gut es geht aus dem Trennungsdrama herausgehalten werden. Das ist schwer, weil viele Emotionen im Spiel sind Vor allem sollte niemals über den Ex-Partner gelästert oder das Kind manipuliert werden. Es gibt auch Elterncoachings, die zerstrittenen Eltern dabei helfen, wieder besser miteinander zu kommunizieren.

Prognose Dauer Beziehung 6.31

Druckmittel Kind
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, das steht sogar im Gesetz: Paragraph 1684 BGB. Auch die Elternteile, die nicht dauerhaft betreuen, haben ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern. Als Rechtsanwältin im Familienrecht kann ich sagen, man nimmt Kindern ein Stück der Identität, wenn man sich bindungsintolerant zeigt.

Halten Sie sich an das Gesetz 
Man sollte davon absehen, den oder die Ex oder sogar den neuen Partner zu beleidigen, zu bedrohen oder gar zu stalken. Dies kann auf lange Sicht in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren enden. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind, kann sich dieses Verhalten in der Folge nachteilig auf die Kindschaftssache auswirken.

+++ Lesen Sie auch +++

Beziehung: Trennung via WhatsApp – so zerstört Fexting die Partnerschaft

Henriette Hell: „Netflix & Co. schuld an unserem verkümmerten Sexleben“

Humor bei Dating: So punktet am besonders beim Kennenlernen

Verwandte Beiträge