Langsame Finanzverwaltung: Hohe Steuerausfälle wegen Cum/Cum-Aktiendeals

Jahrelang waren in der Bankbranche Steuertricks rund um die jährlichen Dividendenzahlungen üblich. Die bayerische Finanzverwaltung hat nur einen Teil des Geldes nachträglich eingezogen.

Die bayerische Finanzverwaltung macht bei der nachträglichen Eintreibung von Steuerrückforderungen aus fragwürdigen Cum/Cum-Aktiendeals nur langsame Fortschritte. Das Münchner Finanzministerium beziffert das verbleibende Steuerausfallrisiko in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen auf 181 Millionen Euro. 

Grüne kritisieren das langsame Tempo.

Von der ursprünglich fälligen Summe von knapp 222 Millionen Euro sind demnach bislang nur knapp 34 Millionen entweder beglichen oder rechtlich nicht mehr beizubringen. Die Grünen kritisierten das langsame Tempo.

Denn Cum/Cum-Geschäfte nach dem ehedem üblichen Muster sind bereits seit 2016 verboten. Dabei nutzten die beteiligten Banken und Investoren eine Besonderheit des Steuerrechts: Inländische Unternehmen können sich Kapitalertragsteuer auf Dividenden zurückzahlen lassen, für ausländische Investoren ist dies sehr viel schwieriger. 

Daher übernahmen etliche deutsche Banken kurz vor Dividenden-Stichtagen von Ausländern gehaltene Aktien für wenige Tage, ließen sich die abgezogenen Steuern rückerstatten und gaben die Aktien wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurück. Da diese Deals ausschließlich der Umgehung von Steuerzahlungen dienten und ansonsten keinen wirtschaftlichen Zweck hatten, schränkte der Bund das 2016 ein.

„Bei Cum-Cum-Geschäften kneift die Staatsregierung offensichtlich beide Augen zu“, kritisierte Tim Pargent, der finanzpolitische Sprecher der Grünen. „In gut acht Jahren hat sie es nicht geschafft, ein personell gut ausgestattetes Team aufzustellen, das die Millionen zurückholt.“ Denn sehr viel höher ist die Rückerstattungsquote laut Ministerium bei den artverwandten Cum/Ex-Geschäften: Von 410 Millionen Euro Steuerausfallrisiko wurden demnach knapp 355 Millionen beglichen, beziehungsweise ist eine Eintreibung steuerrechtlich nicht mehr möglich.

Pargent gehrt davon aus, dass die Staatsregierung die heimischen Banken, die von Cum/Cum-Deals profitierten, pfleglich behandeln will. Es schimmere wieder „die alte Amigo-Kultur der CSU“ durch. „Mit genügend politischem Willen wäre es ein Leichtes, hier Ordnung zu schaffen“, sagte der Grünen-Abgeordnete. „Es braucht eine zentralisierte Cum-Cum-Spezialeinheit mit genügend Personal, die prüft und aufräumt.“ Die Staatsregierung müsse es nur auf den Weg bringen.

 

 

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