Immer wieder taucht im Zusammenhang mit Asylverfahren die Klage auf, dass die Verfahren zu lange dauern. In Karlsruhe startet das Verwaltungsgericht ein Pilotprojekt mit Künstlicher Intelligenz (KI).
Um Asylverfahren schneller bearbeiten zu können, gibt das Land Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Pilotprojekt technische Hilfe samt Künstlicher Intelligenz (KI) mit an die Hand. Als Erste könnten sie „von neuesten, arbeitserleichternden IT- und KI-Anwendungen profitieren“, sagte Justizministerin Marion Gentges laut Mitteilung.
Was die CDU-Politikerin meint, trägt den Namen „Asylaktendurchdringungsassistent“. Er erkenne automatisiert bestimmte Informationen in der Akte, die für die Bearbeitung eines Asylverfahrens relevant seien, und markiere diese mit einer Art „digitalem Klebezettel“. So könnten erforderliche Daten schneller in den Systemen der Justiz erfasst und Akten vorstrukturiert werden. Das ermögliche einen unmittelbaren Einstieg in die Fallbearbeitung. Einem Gerichtssprecher zufolge funktioniert das System schon ziemlich gut.
Verfahren sollen beschleunigt werden
Seit Juli arbeiten am Verwaltungsgericht Karlsruhe Kammern, die landesweit ausschließlich für das Bearbeiten von Asylverfahren aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten und Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent zuständig sind. Dafür wurden neun zusätzliche Richterstellen und fünf Stellen bei den Servicekräften geschaffen. „Hierdurch soll eine noch effizientere Bearbeitung der Verfahren ermöglicht werden unter Garantie gleichzeitig unverändert hoher rechtsstaatlicher Standards“, hieß es.
Zuletzt dauerten Hauptsacheverfahren in Asylfragen den Angaben nach im Landesschnitt 9,4 Monate, in Eilverfahren 1,9 Monate. Gentges verwies in dem Zusammenhang auf die große Zahl an anhängigen Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder hatten im Herbst das Ziel formuliert, Asylverfahren für Menschen aus Staaten mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent sollten innerhalb von maximal drei Monaten abgeschlossen sein. In allen anderen Fällen sollen sie in der Regel nach sechs Monaten beendet sein.