Zum ersten Mal könnte der Rechtsextremist Sven Liebich wegen seiner Taten ins Gefängnis kommen. Der Prozess am Landgericht in Halle wurde jedoch von ihm verzögert. Das Urteil steht nun bevor.
Im derzeit laufenden Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle soll voraussichtlich Anfang August ein Urteil fallen. Nachdem mehrere zusätzliche Termine angesetzt worden waren, sei der Urteilsspruch derzeit für den 2. August vorgesehen, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts der Saalestadt auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft wirft Liebich unter anderem Volksverhetzung und üble Nachrede vor.
Liebich droht erstmals eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Der Angeklagte hatte die Berufungsverhandlung selbst verzögert, indem er angekündigte, für sein „letztes Wort“ voraussichtlich 13 Stunden zu benötigen. Üblicherweise verkündet das Gericht nach der letzten Äußerung des Angeklagten das Urteil.
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich bereits im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten damals Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hielt das Urteil des Amtsgerichts für zu milde. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft nun vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Ursprünglich sollte das Urteil bereits am 28. Juni verkündet werden.
Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.