Grundgesetzänderung: So wollen Ampel und Union das Verfassungsgericht besser schützen

Die Ampel-Parteien und CDU/CSU schmieden ein gemeinsames Bündnis, um das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundgesetzänderung zu schützen. So soll politische Einflussnahme auf die Richter unterbunden werden.

Die Ampel-Parteien wollen gemeinsam mit der Union als größter Oppositionspartei das Grundgesetz ändern, um das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Einflussnahme zu schützen. Damit soll das höchste deutsche Gericht vor ungewollter Einflussnahme durch Parteien der politischen Ränder geschützt werden, wie sie in den vergangenen Jahren in einigen europäischen Ländern wie Polen oder Ungarn zu beobachten war.

SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU haben dazu am Dienstag gemeinsame Vorschläge vorgelegt. Ziel ist es, den Status des Karlsruher Gerichts als Verfassungsorgan stärker zu betonen.Bundesverfassungsgericht 9.36

Verfassungsrichter sollen Dienst- und Altersgrenzen bekommen

Die beteiligten Fraktionen wollen nun zügig einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Die Grundgesetzänderung soll noch in der Amtszeit der Ampelregierung bis Herbst 2025 über die Bühne gehen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die die vier Fraktionen zusammen haben.

Die Pläne sehen vor, dass die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern künftig auch im Grundgesetz festgeschrieben wird. Ebenso soll verankert werden, dass Richterinnen und Richter maximal zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt bleiben.

Mit dem Vorhaben soll auch die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit gewährleistet werden. Dies wurde bei Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai 1949, als das Verfassungsgericht neu entstand, noch nicht gemacht – im Gegensatz zu anderen Verfassungsorganen wie dem Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident oder der Bundesregierung.NPD Urteil10.06

Grundgesetzänderung soll Schutzschild des Bundesverfassungsgerichts stärken

Im Grundgesetz ist bereits festgelegt, dass die Richterinnen und Richter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Die Ampelparteien und die Union wollen jedoch eine so genannte Öffnungsklausel einfügen: Schafft es eines der Parlamente nicht, eine vakante Richterstelle rechtzeitig zu besetzen, soll das jeweils andere das Wahlrecht ausüben können. „Für diesen Fall soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass das Wahlrecht auch durch das andere Wahlorgan ausgeübt werden kann“, heißt es in dem Eckpunktepapier der Parteien.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Fachpolitiker der Ampel-Parteien hatten monatelang mit Unionsvertretern über die Änderungen verhandelt. Hintergrund sind Entwicklungen einer Aushöhlung des Rechtsstaats in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn und das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

„Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft“, erklärte Buschmann anlässlich der Vorstellung. Es gehe „um unsere gemeinsame Verantwortung als seriöse Demokraten. Und genau dieser Verantwortung haben wir uns gestellt“.

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