Mordurteil nach tödlichen Schüssen in Mercedes-Werk in Sindelfingen rechtskräftig

14 Monate nach tödlichen Schüssen in einem Mercedes-Benz-Werk im baden-württembergischen Sindelfingen ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag die Verurteilung wegen zweifachen Mordes aus Heimtücke. Das Landgericht Stuttgart hatte den damals 53-Jährigen im Dezember zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Az. 1 StR 258/24)

Es sah als erwiesen an, dass der in dem Werk als Staplerfahrer angestellte Angeklagte im Mai 2023 nach einem Streit mit seinen beiden Teamleitern plötzlich eine Schusswaffe gezogen und aus 60 bis 120 Zentimetern Entfernung insgesamt achtmal auf die beiden Opfer geschossen hatte. Einer der Männer, ein 45-Jähriger, starb vor Ort, ein 44-Jähriger später im Krankenhaus. Der Werksschutz überwältigte den Täter nach den Schüssen noch in der Halle.

Als Motiv nannte der Mann im Prozess angebliches Mobbing und die Sorge, entlassen zu werden. Das Landgericht stellte in seinem Urteil auch die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist so nahezu ausgeschlossen. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil, weshalb das Urteil rechtskräftig wurde.

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