Aktion in der Bannmeile: Klimaprotest am Landtag: Verfahren eingestellt

Mit einem bunten Wohnwagen fuhren Klimaaktivisten direkt vor den Landtag, einige kletterten auf das Vordach. Für fünf Beteiligte der Protestaktion endete ein Prozess vor Gericht nun schnell.

Mehr als drei Jahre nach einer Protestaktion von „Extinction Rebellion“ am Düsseldorfer Landtag sind fünf der beteiligten Klimaaktivisten vor Gericht ohne Strafe davongekommen. Vor dem Amtsgericht Düsseldorf endete der Prozess bereits nach nicht einmal einer halben Stunde. Die Verfahren wurden allesamt wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt. Darauf hatten sich alle Prozessbeteiligten zuvor in einem vom Richter angeregten nichtöffentlichen Rechtsgespräch verständigt.

Der Fall musste öffentlich verhandelt werden, weil die Aktivisten Einspruch gegen bereits per Strafbefehl verhängte Geldstrafen in Höhe von jeweils 450 Euro eingelegt hatten. Den zwei Frauen und drei Männern im Alter zwischen 37 und 66 Jahren war Beihilfe zum Hausfriedensbruch vorgeworfen worden.

Transparent auf Plenar-Dach

Laut Anklage waren am 20. Mai 2021 insgesamt 21 Aktivisten mitsamt eines Wohnwagens vor dem NRW-Landtag aufgetaucht. Vier von ihnen waren während der Plenarsitzung auf das gläserne Vordach des Landtags gestiegen und hatten dort ein großes Transparent mit der Aufschrift: „Lobbys raus – Bürger:innen rein“ ausgerollt. 

Die Angeklagten hätten „durch ihre Anwesenheit und Mitwirkung bei der Aktion die gesondert verfolgten vier Mittäter in ihrem Entschluss bestärkt und unterstützt und ihnen ein gesteigertes Sicherheitsgefühl gegeben“, so der Vorwurf der Staatsanwältin. 

Offene Fragen zu Anzeige 

Völlig unhaltbar, meinten die Verteidiger der Klimaaktivisten. Die bloße Anwesenheit ihrer Mandanten am Ereignisort reiche nicht für eine strafbare Beihilfe. Zudem sei völlig unklar, ob damals überhaupt wirksam vom Landtag NRW Strafantrag gestellt worden sei. Denn den habe, so die Anwälte weiter, damals nur eine Beschäftigte des Landtags, aber nicht dessen Präsident gestellt.

Der Argumentation folgten die Staatsanwältin und der Richter. Weil nicht zu klären sei, ob die Strafanzeige wirksam von jemandem gestellt wurde, der dazu ermächtigt war, sowie wegen der geringen Schuld der angeklagten Aktivisten wurden die Verfahren gegen sie eingestellt.

Mehr Sicherheit am Landtag

Andere Aktivisten hatten sich bei der Protestaktion im Mai 2021 innerhalb der Bannmeile des Landtags, in der politische Demonstrationen und andere öffentliche Versammlungen verboten sind, an den Wohnwagen und ein selbstgebautes Windrad gekettet. Erst nach Stunden hatte die Polizei den Vorplatz geräumt.

Danach wurden zur Sicherheit des Parlaments mehrere Maßnahmen ergriffen: Am Vorplatz und rund um das Gebäude wurden Poller installiert, um Fahrzeuge draußen zu halten. Zudem wurde das Personal für Sicherheit und Objektschutz aufgestockt sowie die namentliche Erfassung der Besucher eingeführt. 

Nicht erste Aktion

Nach Angaben der Aktivisten wurden drei der damaligen Dachbesetzer jeweils zu Sozialstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Verfahren gegen den vierten Mitstreiter laufe noch. Die Justiz konnte die Angabe am Montag auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren.

Es war nicht die erste Aktion von „Extinction Rebellion“ am NRW-Landtag. Im Januar 2020 hatten Aktivisten der Gruppe im Plenum des Landtags eine Treppe besetzt und sich teilweise an Scheiben festgeklebt.

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