Mit einem Eilantrag gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden gescheitert. Nun soll es vor die nächste Instanz gehen.
Die sächsische AfD will sich gegen die Ablehnung ihres Eilantrags gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz wehren. „Wir werden nach Prüfung der Begründung Beschwerde einlegen“, teilte Andreas Harlaß, Sprecher der AfD Sachsen, auf Anfrage mit.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag abgelehnt und den Beschluss der Partei sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz am Dienstag bekanntgegeben. Innerhalb von zwei Wochen können die Beteiligten Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz sie nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln, prüfen und/oder führen darf. Auch gegen die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung wandte sich der Eilantrag. Zudem wurde die Veröffentlichung eines Gutachtens gefordert, das der Einstufung zugrunde lag.
Alle drei Punkte lehnte das Verwaltungsgericht ab. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, teilte das Gericht mit.