Prozess um Millionen-Coup: Einbruch in Berliner Tresorraum: Urteil in Sicht

Die Täter sind mit Schlüsseln ausgestattet. Im Tresorraum plündern sie 295 Schließfächer, entkommen mit Luxusuhren, Schmuck, Edelmetall. Die Beute in Millionenhöhe ist bis heute verschwunden.

Im Prozess um den Einbruch in einen Tresorraum in Berlin-Charlottenburg mit einer Beute in Millionenhöhe ist nach rund neunmonatiger Verhandlung ein Urteil in Sicht. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Haftstrafen zwischen dreieinhalb und neun Jahren. Am Donnerstag werden die Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt. Am 18. Juli will das Berliner Landgericht nach derzeitigen Planungen ein Urteil verkünden.

Den Männern im Alter von 26 bis 53 Jahren wird unter anderem gemeinschaftlicher Diebstahl in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Bei der spektakulären Tat am 19. November 2022 wurden laut Anklage 295 Schließfächer aufgebrochen und Luxusuhren sowie Bargeld, Edelmetall und Wertpapiere gestohlen. Anschließend legten die Täter Feuer. Nach der Beweisaufnahme gehe die Staatsanwaltschaft von einer Beute von mindestens rund 21 Millionen Euro aus, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. „Der Verbleib der Beute ist ungeklärt.“

Damaliger Geschäftsführer der Anlage hatte gestanden 

Gegen einen 42-jährigen Angeklagten beantragte der Staatsanwalt neun Jahre Haft. Bei dem Mann seien „im Hintergrund die Fäden zusammengelaufen“. Er habe „alles gesteuert“ und sei „sehr professionell“ vorgegangen. Im Fall eines 28-Jährigen, der mit bislang unbekannten Mittätern Schließfächer aufgebrochen haben soll, forderte der Ankläger eine Strafe von acht Jahren. Für einen 26-Jährigen wurden sechs Jahre beantragt, im Fall eines 43-Jährigen wurde eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert.

Die mit dreieinhalb Jahren Haft geringste Strafe beantragte die Staatsanwaltschaft gegen den mitangeklagten damaligen Geschäftsführer des Unternehmens, das die Tresoranlage angemietet hatte. Der 53-Jährige hatte gestanden. Er soll gemeinsame Sache mit den vier weiteren Angeklagten gemacht haben, die die Staatsanwaltschaft dem Clan-Milieu zurechnet. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Als die Einbrecher vor der Tür der Tresoranlage an der Fasanenstraße standen, waren sie bestens ausgestattet: Der Geschäftsführer soll ihnen zuvor Transponder, Schlüssel und Zugangs-Codes ausgehändigt haben. Er habe zudem kurz zuvor den bisherigen Wachdienst für die Anlage gekündigt und durch einen Sicherheitsdienst der mutmaßlichen Komplizen ersetzt sowie die Alarmanlage außer Kraft gesetzt.

 

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