Verbrauch soll sinken: Gebührenerhöhung durch neues Wassergesetz in MV

2,60 Euro zahlen Haushalte in MV im Schnitt für den Kubikmeter Trinkwasser. Mit dem neuen Wassergesetz steigt der Preis um 10 Cent. Landwirte sollen künftig auch für die Beregnung ihrer Felder zahlen.

Mit einer Neufassung des Landeswassergesetzes will die Landesregierung den sparsameren Umgang mit Wasser in Mecklenburg-Vorpommern fördern und den Schutz vor Hochwasser und Überflutungen teilweise neu regeln. Wie Agrar- und Umweltminister Till Backhaus (SPD) mitteilte, brachte das Kabinett am Dienstag in Schwerin die Gesetzesänderung auf den Weg, der nun in die Verbandsanhörung geht und voraussichtlich im Herbst im Landtag beraten wird. 

Dem Entwurf zufolge soll die Gebühr für die Entnahme von Grundwasser von bislang 10 auf 20 Cent je Kubikmeter verdoppelt werden. Nach Angaben von Backhaus bedeutet das für eine vierköpfige Familie bei einem Jahresverbrauch von etwa 150 Kubikmetern eine Erhöhung der Trinkwassergebühren um 15 Euro im Jahr. Landwirte und Gärtnereien, die nach dem übernommenen altem DDR-Wasserrecht bislang ihre Felder unentgeltlich beregnen konnten, sollen künftig ebenfalls für die Wassernutzung zahlen. Dagegen hatte es Proteste gegeben.

Beim Schutz von Siedlungsbereichen vor Hochwasser will sich das Land künftig auf zusammenhängende Wohn- und Gewerbegebiete konzentrieren. Bau und Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für Flächen außerhalb geschlossen besiedelter Gebiete sollen in den Händen der Gemeinden und der Wasser- und Bodenverbände bleiben oder dorthin übertragen werden. 

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