Revision: Mann wegen tödlicher Schüsse in Kiel vor Gericht

Erneut muss sich ein 25-Jähriger wegen Mordes vor dem Landgericht Kiel verantworten. Das erste Urteil wegen Totschlags wurde weitgehend aufgehoben. Folgt nun eine härtere Strafe?

Bereits zum zweiten Mal muss sich ein 25-Jähriger seit Montag für tödliche Schüsse vor dem Kieler Landgericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil vom April 2023 weitestgehend aufgehoben. Am ersten Verhandlungstag verlas der Vorsitzende Richter in Teilen die Urteilsbegründung der Schwurgerichtskammer und den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant vorerst nicht zur Sache äußern wird.

Eine andere Kammer des Landgerichts hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu zwölf Jahren verurteilt. Anders als Staatsanwältin und Nebenklage wertete die Kammer die Tat im ersten Prozess nicht als Mord, sondern als Totschlag. In dem neuen Verfahren muss die 1. Große Strafkammer nach der Entscheidung des BGH aber nicht erneut das äußere Tatgeschehen prüfen.

Vor der Tat am 27. Juni 2022 im Kieler Stadtteil Gaarden hatte es eine Auseinandersetzung zwischen dem Halbbruder des Angeklagten und dem Opfer gegeben. Der Angeklagte suchte gemeinsam mit mehreren Zeugen das Opfer auf und fand den 31-Jährigen schließlich auf einer Bank auf. Der Angeklagte soll den Mann zur Rede gestellt, eine Schusswaffe gezogen und aus einem Abstand von nur ein bis zwei Metern abgefeuert haben. Das Opfer erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Für den neuen Prozess sind bislang sieben weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 9. September fallen.

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