Erneuerbare Energien: Verbände: Balkonkraftwerke mit Vermietern absprechen

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert. Vermieter können sie nicht mehr grundlos ablehnen. Dennoch gibt es einiges zu beachten.

Mieter- und Eigentümerverbände begrüßen die Erleichterungen bei der Errichtung von Balkonkraftwerken. „Heute möchte jeder gerne etwas zum Klimaschutz beitragen und auch ein wenig sparen“, sagt die Chefjustiziarin des bundesweiten Eigentümerverbands Haus und Grund, Inka-Marie Storm. Allerdings gelte es ein paar Dinge zu beachten: Man könne nicht einfach in den Baumarkt oder ins Internet gehen und ein Balkonkraftwerk kaufen, sagt die Juristin. Auch wenn Vermieter den Anbau grundsätzlich nicht verbieten könnten, müsse die Installation dennoch mit ihnen abgesprochen werden. Gerade bei Eigentümergemeinschaften könne es zeitlich dauern, bis die Genehmigung vorliege. Außerdem müsse die Installation fachgerecht erfolgen. 

„Für den Moment ist es eine riesige Erleichterung für Mieterinnen und Mieter“, sagt auch Zakaria Said, Rechtsberater beim Mieterverein Magdeburg. „Es ist aber weiter wichtig, dass man das gut mit dem Vermieter bespricht.“ Dazu zähle auch eine Sicherungs- und Haftungspflicht. 

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche Erleichterungen bei der Installation von sogenannten steckerfertigen Balkonkraftwerken beschlossen. Ehe das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Bundesrat abgesegnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut einem Sprecher des Bundesjustizministeriums ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes daher nicht vor Mitte Oktober zu rechnen.

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