Beschuldigter reist aus: Haftbefehl gegen 19-Jährigen nach tödlichem Raserunfall

Er soll viel zu schnell und bei Rot gefahren sein. Sein Auto erfasste zwei Kinder, ein Junge starb. Nun hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erwirkt – und muss hoffen, ihn vollstrecken zu können.

Nach einem mutmaßlichen Raserunfall in Dortmund, bei dem ein 11-Jähriger tödlich verletzt worden war, sucht die Polizei den Fahrer des Wagens per Haftbefehl. Der 19-Jährige sei allerdings in der Zwischenzeit in die Türkei geflogen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Henner Kruse. „Jetzt warten wir, ob er wiederkommt.“ Der Anwalt des 19-Jährigen habe angegeben, es handele sich um einen geplanten mehrwöchigen Urlaub und nicht um einen Fluchtversuch. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen unter anderem fahrlässige Tötung vor. Er soll am 29. Juni mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit eine rote Ampel missachtet haben. Dabei erfasste sein Fahrzeug den Jungen, der mit seiner Schwester die Straße überquerte. 

Ermittlungen auch wegen eines illegalen Autorennens 

Bewegt sich ein Fahrer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos fort, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, kann dies als verbotenes „Alleinrennen“ schärfer geahndet werden. Der 11-Jährige erlitt bei dem Unfall lebensbedrohliche Verletzungen und starb später im Krankenhaus. Auch die 15-jährige Schwester war auf den Gehweg geschleudert worden und hatte sich schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. 

Vergeblich hatte die Staatsanwaltschaft bereits vor der Abreise des Beschuldigten mit deutsch-türkischer Nationalität einen Haftbefehl beantragt. Er soll versucht haben, auf Zeugen einzuwirken und sollte daher wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft. Fluchtgefahr hatte die Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt nicht gesehen. Das Amtsgericht lehnte den Antrag zunächst ab. Erst nach erfolgreicher Beschwerde dagegen beim Landgericht liegt laut Kruse der Haftbefehl vor. 

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