Neue Möglichkeit: Vier Vereine stellen Anträge für Cannabis-Clubs

Seit dem 1. Juli können Vereine, die Cannabis anbauen wollen, Zulassungen beantragen. Gemacht haben das erst wenige. Woran liegt das?

Kurz nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen haben nur wenige Vereine einen Antrag auf Zulassung gestellt. Seit Beginn der Antragsfrist am 1. Juli seien vier Anträge auf Erlaubniserteilung beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz eingegangen, teilte das Amt der Deutschen Presse-Agentur mit. Stichtag der Daten war Donnerstagmittag (4.7.). 

„Wir haben damit gerechnet, dass die Anzahl zunächst überschaubar ist, da die Anbauvereinigungen für die Beantragung eine Reihe von Nachweisen erbringen müssen“, hieß es vom Landesamt. Die eingegangenen Anträge stammen aus Rheinhessen und dem nördlichen Rheinland-Pfalz.

Es gab bislang 115 Interessenbekundungen von Vereinen, die Cannabis anbauen wollen. Darunter können laut LSJV aber auch Anbauvereinigungen sein, die mehrfach nachgefragt haben. 86 dieser 115 Interessenbekundungen waren bereits bis Ende Juni eingegangen. 

Hohen Hürden für offiziellen Antrag

Es gibt hohe Hürden für einen offiziellen Antrag: Vereine müssen laut Sozialministerium unter anderem die Zahl der Mitglieder angeben, die Lage des Grundstücks sowie die Größe der voraussichtlichen Anbauflächen und Gewächshäuser benennen. 

Erforderlich sind auch Angaben darüber, wie viel Cannabis in Gramm pro Jahr – getrennt nach Marihuana und Haschisch – angebaut und abgegeben werden soll. Zudem muss es einen Präventionsbeauftragten geben und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorliegen.

Gesetzliche Regelungen

Seit 1. April gilt bundesweit eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. 

Seit dem 1. Juli können auch sogenannte Social Clubs Genehmigungen beantragen, damit ihre maximal 500 Mitglieder Cannabis anbauen und für den Eigenkonsum nutzen dürfen. Die Bearbeitung des Antrags kann laut LSJV bis zu drei Monate dauern.

Verwandte Beiträge