Verwaltung: Neuer Name gewünscht – Dutzende Änderungen in Thüringen

Jedes Jahr wollen Dutzende Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen ihren Vor- oder Nachnamen ändern lassen. Die gesetzlichen Hürden sind jedoch hoch.

Mit ihrem Namen sind nicht alle Menschen glücklich, manche leiden sogar regelrecht darunter. Immer wieder bekommen es die Standesämter auch in Thüringen deshalb mit Wünschen nach Namensänderungen zu tun. In Dutzenden Fällen kommt es jährlich auch zu Änderungen, wie eine Stichprobe der Deutschen Presse-Agentur in mehreren Kommunen ergab. In Erfurt etwa sind es nach Angaben der Stadtverwaltung pro Jahr 20 bis 25. In Gera wurden der Stadtverwaltung zufolge im vergangenen Jahr 22 erfolgreiche Anträge gestellt, in Gotha 14 und in Weimar 10.

Simples Nichtgefallen kein Änderungsgrund

„Meist liegen die Gründe im sensiblen persönlichen Bereich“, teilte Wenke Ehrt von der Stadtverwaltung Erfurt mit. Möglich seien die Änderungen aber nur in begründeten Einzelfällen, so Ehrt. Nur wenn es einer Person unzumutbar sei, ihren aktuellen Namen weiterzuführen, gebe es Aussicht auf Erfolg. „Schlichtes Nichtgefallen rechtfertigt hingegen keine Namensänderung“, ergänzte Mandy Plickert von der Stadtverwaltung Weimar. Der eigene Name stehe laut geltendem Recht nicht zur freien Disposition, hieß es aus dem Wartburgkreis. Entscheidend seien die Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Das schutzwürdige Interesse des Antragstellers müsse die Grundsätze der Namensführung überwiegen. 

Im Wartburgkreis kommt es im Schnitt zu 22 Namensänderungen pro Jahr, wobei sich die Zahl seit der Eingemeindung der ehemals kreisfreien Stadt Eisenach erhöht hat. Im Kreis Schmalkalden-Meiningen sind es fünf Fälle pro Jahr und im Eichsfeld acht. Schlechte Karten haben aktuell die Einwohner von Jena: Dort sei es aufgrund der extrem eingeschränkten personellen Ressourcen 2023 zu keiner einzigen behördlichen Namensänderung gekommen, erklärt eine Sprecherin.

Gründe für eine erfolgreiche Namensänderung sind den Sprechern zufolge zum Beispiel stark negative Assoziationen an den Namensgeber, die mit physischer oder psychischer Gewalt oder Straftaten in Zusammenhang stünden, lächerliche Namen oder solche, die Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen gäben. 

In der Regel falle die Zahl der Anfragen oftmals dreimal so hoch aus wie die der tatsächlich gestellten Anträge, hieß es aus den anderen befragten Kommunen. Um aussichtslose Antragstellungen zu vermeiden, finde in der Regel vorab ein Informationsgespräch statt, so die Erfurter Stadtsprecherin. Dabei würden die grundlegenden Erfolgsaussichten abgeklärt. Das habe sich als probates Mittel erwiesen, zumal die Anträge meist auch mit relativ hohen Kosten verbunden seien. 

Eindeutschen von Namen bei Einbürgerung möglich

Einfacher ist den Angaben zufolge das „Eindeutschen“ ausländischer Namen bei einer Einbürgerung. In Erfurt werden jährlich im Schnitt zwischen 80 und 100 solcher Änderungen beurkundet. In ländlichen Regionen hingegen ist dieser Verwaltungsakt hingegen eher die Ausnahme. Im Zuge der Einbürgerung würden Namen häufig der deutschen Form angepasst. In Gera sei dies am ehesten bei Spätaussiedlern der Fall, die etwa vereinfachte Schreibweisen wählten oder weibliche Endungen im Namen umwandelten, erklärt eine Sprecherin. Dieser Vorgang ist aber nur einmalig möglich – nach der Entscheidung für eine Form sei keine Änderung mehr möglich.

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