Bis zu 5.000 Euro Strafe: Bußgeld für Abtreibungsgegner soll Schwangere schützen

Der Bundestag entscheidet über Bußgelder gegen Menschen, die Schwangeren vor Beratungsstellen auflauern und sie belästigen. Frauenministerin Paus sieht in dem Gesetzentwurf ein „starkes Signal“.

Mit einer Gesetzesänderung will die Bundesregierung Schwangere künftig stärker vor Abtreibungsgegnern schützen. Der Bundestag soll die strengeren Regeln am Mittag final beschließen. Sie seien ein „wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Frauen“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. 

Die Bundesregierung plant mit der Änderung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes bestimmte „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ zu untersagen, wie es im Entwurf heißt. So soll verboten werden, dass Menschen Schwangere an der Inanspruchnahme von Beratung oder am Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, hindern. Bekannt sind diese Verhaltensweisen auch als sogenannte Gehsteigbelästigung. Die Bundesregierung sieht darin ein zunehmendes Problem und will diese Handlungen künftig mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro ahnden. 

Sogenannte Gehsteigbelästigung wird Ordnungswidrigkeit

Künftig soll es demnach untersagt sein, das Betreten und Verlassen der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße stellen laut Entwurf eine Ordnungswidrigkeit dar.

Paus betonte, dass Belästigungen von Schwangeren vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken „unzumutbar“ seien. Es handele sich um Frauen, „die sich bereits in einer schwierigen Situation“ befänden und die dann auch noch eingeschüchtert würden. Das sei „nicht akzeptabel“.

Die Union hingegen sieht das Vorhaben kritisch. Die Rechtsausschuss-Vorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Die Ampel hat auch auf Nachfrage nicht belegen können, dass es Probleme gibt, die sich mit allgemeinem Ordnungsrecht in der Abwägung von Meinungsfreiheit und Schutz vor Belästigung nicht regeln ließen.“ Auch der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Rachel (CDU), sagte der „Rheinischen POst“ (Freitag): „Bereits heute gibt es rechtliche Möglichkeiten, Blockaden, Beleidigungen und Nötigungen zu unterbinden.“

Von der Gesetzesänderung erfasst sind laut Entwurf „wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich“ entsprechender Einrichtungen. Das mache künftig noch deutlicher, „dass nicht die Frau die Verantwortung trägt, sich selbst zu schützen und den Weg zur Beratung freizukämpfen“, erklärte Paus weiter. Die Bundesregierung wolle den „Spießrutenlauf für Schwangere“ beenden. Dabei werde auch eine Balance zu wichtigen Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gewahrt, versicherte sie.

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