Atomenergie: Wer muss Atom-Abriss in Hamm bezahlen? Gericht entscheidet

Der Atommeiler THTR 300 in Hamm produzierte nicht viel Strom. Seit 1989 ist er stillgelegt. 2030 soll der Abriss beginnen. Wer die Kosten dafür übernimmt, wird schon jetzt vor Gericht verhandelt.

Wer muss in einigen Jahren den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop bezahlen? Darüber haben sich vor dem Landgericht Düsseldorf Vertreter der Betreibergesellschaft HKG (Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH) mit Anwälten von Bund und Land Nordrhein-Westfalen gestritten. Anlass war eine sogenannte Feststellungsklage der HKG.

Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, fordert von Bund und Land die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage. Auch sollen sie Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials übernehmen. Die HKG beruft sich dafür auf den 1989 geschlossenen Rahmenvertrag sowie drei folgende Ergänzungsvereinbarungen. Das Unternehmen hatte die Klage gegen Bund und Land NRW im Februar 2023 eingereicht (Az.: 10 O 59/23).

Die letzte Ergänzung der ursprünglichen Rahmenvereinbarung zur Stilllegung des Kraftwerks war Ende 2022 ausgelaufen. In den folgenden Verhandlungen mit den Beteiligten habe kein Kompromiss gefunden werden können, hatte das NRW-Finanzministerium im Vorfeld mitgeteilt. „Die Gesellschafter und der Bund haben in den Verhandlungen vollständig gegensätzliche Positionen vertreten“, sagte ein Sprecher. 

Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach vielen Problemen sechs Jahre später wieder stillgelegt worden. Ende 2030 soll mit dem Abriss des Kraftwerks begonnen werden. Zehn Jahre sind dafür geplant.

Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor drei Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.

Bei der Verhandlung stellte der Vorsitzende Richter Joachim Matz fest, dass es in dem Streit im Wesentlichen um eine im ersten Rahmenvertrag enthaltene Formulierung – „Fehlbeträge werden geregelt“ – gehe. Was das heißt, müsse geklärt werden, sagte er.

Laut Gericht versteht sich die klagende Kraftwerks-Betreibergesellschaft als Treuhänderin der öffentlichen Hand. Sie gehe daher davon aus, dass Bund und Land NRW für die Folgekosten haften müssten.

Das sehen die Beklagten völlig anders. Die Betreibergesellschaft sei ein rein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen. Das Land NRW habe nie eine entsprechende Finanzierungszusage gemacht, betonte ein Anwalt. Ein Vertreter des Bundes erklärte: „Nirgendwo steht, dass Bund und Land unbegrenzt Kosten übernehmen.“

Das Landgericht soll jetzt klären, wer was zahlen muss. Mit einer Entscheidung der Kammer wird in einigen Wochen gerechnet.

 

Homepage THTR

Verwandte Beiträge