Wohlfahrtsverbände: Rechnungshof fordert mehr Prüfrechte bei Sozialverbänden

Gemeinnützige Vereine fürchten teilweise um ihren Status. Das hätte unter anderem Auswirkungen auf Steuervorteile. Es geht um sehr viel Geld.

Der Landesrechnungshof fordert, auch bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie der AWO Prüfrechte zu bekommen. Es würden dort erhebliche Finanzmittel für Sozialleistungen aus den öffentlichen Haushalten aufgewendet, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. Faktisch bestehe dadurch ein prüfungsfreier Raum in erheblicher Größenordnung. Dies sei nicht akzeptabel. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit hätten die Einrichtungen zudem die Möglichkeit, Zuschüsse und Fördermittel zu erhalten. 

Der Rechnungshof fordert bereits seit längerem, Sozial- und Wohlfahrtsverbände prüfen zu dürfen. Das Thema war Mitte Juni erneut aufgekommen, als mehr als 100 Vereine in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Sorge geäußert hatten, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Darunter waren auch mehrere Vereine aus Sachsen-Anhalt. Die Vereine bemängelten, dass ihnen immer häufiger die Gemeinnützigkeit aberkannt werde, weil sie unter anderem Demonstrationen gegen Rechts organisiert hätten. 

Der Vorstandsvorsitzende der AWO Sachsen-Anhalt, Hendrik Hahndorf, verteidigte den Einsatz für das politische Engagement. „Vereine dürfen nicht begrenzt werden, wenn sie sich mit Demonstrationen oder Plakataktionen gegen Rechtsextremismus einsetzen“, sagte er. Der Einsatz für die freiheitlich demokratische Grundordnung sei daher sozialpolitisches Kernthema der AWO. 

 

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