Tödliche Schüsse: Soldat unter vierfachem Mordverdacht – Anklage erhoben

Ein Bundeswehrsoldat soll vier Menschen getötet haben, darunter ein kleines Kind. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Nach den tödlichen Schüssen auf vier Menschen im niedersächsischen Landkreis Rotenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Ermittler werfen dem Soldaten nach eigenen Angaben vierfachen Mord vor. Er soll die Opfer aus Hass und Rache getötet haben, Hintergrund seien Eheprobleme gewesen. Das Landgericht Verden muss nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Der Soldat steht unter Verdacht, mit einer Waffe auf vier Menschen gezielt zu haben. Die Opfer überlebten den Angriff in der Nacht zum 1. März nicht. Sie stammten alle aus dem Umfeld der Ehefrau des mutmaßlichen Täters, die beiden hatten sich getrennt. Der 32-Jährige soll erst ihren neuen Freund und dessen Mutter in Scheeßel getötet haben. Anschließend soll er im wenige Kilometer entfernten Bothel auf eine Freundin seiner Ex-Partnerin und deren dreijährige Tochter geschossen haben.

Am nächsten Morgen soll sich der Deutsche an der Von-Düring-Kaserne in der Stadt Rotenburg (Wümme) gestellt haben. Rotenburg liegt in der Nähe der mutmaßlichen Tatorte. Der Soldat sei zu der Kaserne gefahren, aus einem Auto gestiegen und habe sich zu erkennen gegeben. Polizisten, die gerufen wurden, nahmen den Mann fest. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Polizei soll der Verdächtige nicht Mitglied der Kaserne sein.

Der Soldat sei mit einem Sturmgewehr und einer Pistole bewaffnet gewesen. Die Waffen stammen nach Angaben der Ermittler nicht aus Beständen der Bundeswehr. In der Fahrertür seines Autos steckte ein Molotowcocktail, im Kofferraum lag neben einem Bundeswehr-Rucksack Munition. Was der Mann damit vorhatte, blieb zunächst unklar.

Kurz vor der Tat hatten die Noch-Ehefrau und ihr neuer Freund – eines der Opfer – Hilfe gesucht und den Verdächtigen wegen Bedrohung angezeigt. Noch am selben Tag fand nach Angaben der Ermittler eine sogenannte Gefährderansprache statt. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in einem eigenen Verfahren zu prüfen, ob der Verdächtige das Paar tatsächlich im Vorfeld der Tat bedroht hatte.

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