Statistik: Geringeres Bevölkerungswachstum kostet Hamburg Millionen

Das vom Statistikamt Nord ermittelte geringere Bevölkerungswachstum in Hamburg könnte teuer werden. Die Finanzbehörde geht bislang von 190 Millionen Euro im Jahr aus.

Die vom Zensus ermittelte geringere Bevölkerungszahl in Hamburg könnte die Hansestadt teuer zu stehen kommen. Es werde erwartet, dass die Stadt strukturell pro Jahr 190 Millionen Euro verliere, teilte die Finanzbehörde auf Anfrage mit. Zum einen müsse die Hansestadt 130 Millionen Euro mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen, zum anderen bekomme sie rund 60 Millionen Euro weniger bei der Verteilung der Umsatzsteuer. Wie die Summe kompensiert werden soll, ist noch offen. Insgesamt macht sie jedoch weniger als ein Prozent des Gesamthaushalts aus. Für die Jahre 2025 und 2026 hat der Senat Ausgaben von knapp 44 Milliarden Euro vorgesehen. Zuvor hatte das „Hamburger Abendblatt“ berichtet.

„Die Zensus-Ergebnisse können auch Auswirkungen auf den Steuertrend haben“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Seit der Regierungsübernahme der SPD im Jahr 2011 orientiert sich der Senat bei den Haushaltsplanungen nicht mehr vorrangig an den Steuerschätzungen, sondern nimmt als Basis den sogenannten Steuertrend. Dieser bemisst sich nach den realen Einnahmen und wird jeweils in die Zukunft fortgeschrieben. „Inwieweit das weitergehende Folgen hat und sogar geringfügige Konsolidierungsbedarfe auslöst, hängt von den realen Steuereinnahmen im Übrigen ab“, sagte Dressel.

Beim jüngsten Zensus hatte das Statistikamt Nord mit Stichtag 15. Mai 2022 für Hamburg eine Bevölkerungszahl von rund 1,811 Millionen errechnet. Das waren 63 837 Menschen beziehungsweise 3,5 Prozent weniger, als auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung des Zensus 2011 bisher vermutet worden waren. Auch bundesweit wurde die erwartete Zahl der in Deutschland lebenden Menschen etwas nach unten korrigiert. Sie lag bei rund 82,7 Millionen – rund 1,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner weniger als bislang angenommen.

Nach Angaben der Finanzbehörde ist die Bevölkerungszahl für zahlreiche Finanzangelegenheiten relevant. Dazu zählten etwa alle Gesetze, die eine finanzielle Kompensationsregelung über die Umsatzsteuerverteilung vorsehen, wie das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz. Betroffen seien auch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie alle Finanzierungen und Förderungen, bei denen der Königsteiner Schlüssel mit zugrunde gelegt werde. Dazu zählten etwa gemeinsam finanzierte Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Max-Planck-Gesellschaft, die Verteilung von Asylsuchenden auf die Länder oder das Krankenhausstrukturgesetz.

 

 

 

 

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