Drogen: Cannabis-Anbauvereinigungen können Lizenzen beantragen

Die Cannabis Social Clubs haben lange auf den Tag gewartet: Endlich können sie Lizenzen für den legalen Grasanbau beantragen. Doch wie und wo genau scheint keiner so richtig zu wissen.

Legal und aus reinem Vergnügen Gras aus deutschen Gewächshäusern rauchen – das war in Deutschland lange Zeit undenkbar. Jetzt nimmt der Traum vieler Kifferinnen und Kiffer in Berlin Konturen an: Menschen, die gemeinschaftlich Gras anbauen wollen, können ab sofort eine entsprechende Lizenz bei den Berliner Bezirksämtern beantragen. Nach Eingang aller Angaben und Nachweise würden die Anträge der Gesundheitsverwaltung zufolge innerhalb von drei Monaten bearbeitet. 

Eine Verordnung, die die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz regelt, gibt es nach Angaben der Sprecherin noch nicht. Bis dahin liege die „Auffangzuständigkeit“ bei den Bezirken. Geplant sei, dass die Bezirke auch in Zukunft zuständig seien. 

Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben tritt damit eine zweite Stufe in Kraft. Nun können nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Volljährige Menschen können dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen eine Erlaubnis beantragen, gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

Viele Details ungeklärt

Viele Details sind in Berlin bislang allerdings völlig ungeklärt, zum Beispiel, ob Anträge per Mail oder Post eingereicht werden sollen und welche Abteilung innerhalb der Ämter zuständig ist. Bei den Cannabis Social Clubs sorgte das bereits im Vorhinein für Unmut. „Die Lösung ist unausgereift und hätte bereits vor Wochen in die Wege geleitet werden können“, kritisierte Jana Halbreiter, Vorständin des Verbands Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland (CAD).

Unklar sei nicht nur der Kontaktweg, sondern etwa auch welcher Bezirk zuständig sei, wenn sich die geplante Anbaufläche und die Abgabestelle für Mitglieder in unterschiedlichen Bezirken befinden. „Der Senat hat es nach Monaten lediglich geschafft, den schwarzen Peter weiterzureichen“, kritisierte die CAD-Vorständin. Dem CAD sei kein Club in Berlin bekannt, der nun bereit wäre, seine Unterlagen abzugeben.

Bezirksämter scheinbar unvorbereitet

Zudem scheinen die Bezirksämter alles andere als vorbereitet zu sein. Am Freitag teilte das Bezirksamt Pankow der Deutschen Presse-Agentur mit, dass „zu diesem Thema nichts bekannt“ sei. Aus Marzahn-Hellersdorf hieß es, die Bezirksverwaltung hätten diesbezüglich keine Informationen von der zuständigen Senatsverwaltung erreicht.

Laut Gesundheitsverwaltung soll die Verordnung zügig verabschiedet werden. Die Umsetzung des Gesetzes stelle die Behörde vor große Herausforderungen.

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