Energie: Kartellbehörde geht Beschwerden über Fernwärmepreise nach

Preiserhöhungen bei Fernwärmeanbietern rufen Kartellwächter schon seit längerem auf den Plan. Auch in Hessen liegen Beschwerden vor – mit einem Schwerpunkt.

Auch die Hessische Landeskartellbehörde befasst sich mit Beschwerden über Fernwärmepreise. Schwerpunkt dabei ist das Versorgungsgebiet Schwalbach am Taunus, wie aus einer Antwort des hessischen Wirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im hessischen Landtag hervorgeht. Demnach haben die Behörde seit dem 1. Januar 2023 insgesamt 107 Schreiben zum Thema Fernwärme erreicht. „Davon richteten sich 98 Schreiben konkret gegen die jeweiligen Fernwärmepreise, wovon die Hälfte im Kalenderjahr 2024 nach dem Auslaufen der Energiepreisbremsen einging“, hieß es in der Antwort.

Alleine 90 Eingaben stammten demnach aus dem Versorgungsgebiet Schwalbach am Taunus. Mit dem von einer dortigen Interessengemeinschaft veröffentlichen Musterschreiben hätten sich viele Kunden an die Landeskartellbehörde gewandt mit der Bitte um Prüfung der Fernwärmepreise. Mit Blick auf praktisch identische Fälle in anderen Bundesländern seien diese Eingaben an das Bundeskartellamt abgegeben worden, hieß es.

Bisherige Prüfungen der Landeskartellbehörde hätten gezeigt, dass Preisänderungen der Versorgungsunternehmen auf Basis sogenannter Preisgleitklauseln erfolgten und damit den rechtlichen Vorgaben entsprächen. Mit solchen Klauseln behalten sich Unternehmen das Recht vor, im Falle von Erhöhungen ihrer eigenen Kosten die Preise für die Kunden anzuheben. Ob allerdings diese Klauseln der Versorgungsunternehmen den tatsächlichen Kosten- und Marktentwicklungen entsprechen sei der Landesregierung nicht bekannt, erklärte das Ministerium. Dies werde derzeit in mehreren Verfahren vom Bundeskartellamt untersucht.

In Schwalbach am Taunus sorgen aus Kundensicht überhöhte Fernwärmepreise schon seit längerer Zeit für Ärger. Die Stadt, die selbst zu den Kunden gehört, hatte im November vergangenen Jahres erklärt, der Fernwärmepreis für die Jahre 2021 und 2022 liege laut eigenen Ermittlungen über dem Preis vergleichbarer hessischer Energieversorger, weshalb sie den Fernwärmeversorger E.ON bereits im Sommer dazu aufgefordert habe, diesen Missstand „umgehend zu beseitigen“.

Laut Wirtschaftsministerium betreibt die E.ON Energy Solutions GmbH seit Anfang dieses Jahres keine Fernwärmenetze in Hessen mehr. Netze in Offenbach, Schwalbach-Limes und Langen-Oberlinden seien an die Süwag Grüne Energien und Wasser AG und Co. KG übertragen worden, an der E.ON indirekt mit rund 78 Prozent Hauptanteilseigner sei. Die Kundenzahl in den Fernwärmenetzen sei der Landesregierung nicht bekannt.

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