Bericht: Asylantrag des Tatverdächtigen von Mannheim im Jahr 2014 abgelehnt

Der Tatverdächtige des Messerangriffs von Mannheim ist einem Medienbericht zufolge ein abgelehnter Asylbewerber. Im Juli 2014 sei das Asylgesuch des Afghanen abgelehnt worden, berichtete die „Welt“ am Montag. Neun Jahre später habe er eine befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Er habe zusammen mit einer Frau in Deutschland ein Kind bekommen, das die deutsche Staatsangehörigkeit habe, schrieb die Zeitung und berief sich auf Dokumente, die sie habe einsehen können. Demnach trug der mutmaßliche Messerangreifer, ein inzwischen 25-Jähriger, offenbar das Sorgerecht für das Kind.

Bei dem Angriff in Mannheim auf Mitglieder der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa wurde ein Polizist schwer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte starb am Sonntag. Auch fünf Mitglieder der Pax-Europa-Bewegung wurden bei dem Angriff verletzt.

Die Attacke und der Tod des Polizisten lösten parteiübergreifend Bestürzung und Trauer aus. Am Montag begann eine Debatte über Konsequenzen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte ein konsequentes Vorgehen gegen Übergriffe auf Amtsträger und Sicherheitskräfte an.

„Der getötete Polizist in Mannheim hat das Recht von uns allen verteidigt, die eigene Meinung zu sagen“, erklärte Scholz. „Wenn Extremisten diese Rechte gewaltsam einschränken wollen, müssen sie wissen: Wir sind ihre härtesten Gegner, wir werden mit allen Mitteln unseres Rechtsstaats vorgehen.“

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach am Montag in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv von einer mutmaßlich islamistischen Tat und forderte die konsequente Abschiebung von Straftätern, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Dies müsse auch für Afghanistan gelten.

Grünen-Chefin Ricarda Lang sprach sich für ein verstärktes Vorgehen gegen Islamismus in Deutschland aus. „Der Islamismus ist der Feind einer freien Gesellschaft“, sagte sie am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Caren Miosga“.

Der Angreifer war von der Polizei angeschossen worden und zunächst nicht vernehmungsfähig. Behördenangaben zufolge war er polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ noch vor dem Tod des Polizisten gegen den 25-Jährigen Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

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