Die Europawahl steht vor der Tür: Auch in Schleswig-Holstein bedeutet dies wieder einige Herausforderungen. Neben dem neuen Wahlalter führt eine weitere Regelung auch zum Verschiffen der Wahlurnen.
An der kommenden Europawahl am 9. Juni nehmen 62 Kandidatinnen und Kandidatinnen aus Schleswig-Holstein teil. Darunter seien 20 Frauen und 42 Männer, sagte Landeswahlleiter Tobias Berger am Donnerstag in Kiel. Insgesamt stünden die Listen von 34 Parteien zur Wahl. Dabei entscheide die Staatsbürgerschaft und nicht der Erstwohnsitz darüber, ob Bewerberinnen oder Bewerber antreten können.
Wählen können bei der bundesweiten Wahl erstmalig auch die 16- und 17-Jährigen. Dabei können erstmals etwa 173.400 Menschen an der Europawahl teilnehmen, weil sie seit der vergangenen Europawahl im Jahr 2019 16 Jahre alt geworden sind. In Schleswig-Holstein ist das niedrigere Wahlalter laut Berger schon länger etabliert: So dürfen junge Menschen auf kommunaler Ebene bereits seit 1998 Kreistage, Gemeindevertretungen und Bürgermeister wählen. Erstmalig 2017 wurde auch bei einer Landtagswahl das Wahlalter gesenkt.
Aufgrund einer Neuerung in der Europawahlordnung zum Schutz des Grundsatzes der geheimen Wahl müssen zudem seit dieser Wahl Urnen, die weniger als 30 Stimmzettel enthalten, zu einem anderen Wahlbezirk transportiert werden. Dabei werde die Wahlurne von mindestens drei Mitgliedern des Wahlvorstands und wenn möglich weiteren Menschen transportiert. „Eine Herausforderung wird das auf den Halligen“, so Berger. Die Wahlurne der Insel Hooge werde aufgrund der Regelung per Schiff nach Langeneß gebracht und dort ausgezählt.
Zeitgleich mit der Europawahl in Schleswig-Holstein finden dem Landeswahlleiter zufolge auch weitere Wahlen im nördlichsten Bundesland statt: So können ebenso Bürgerinnen und Bürger in den Städten Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen), Lütjenburg (Kreis Plön), Neustadt in Holstein (Kreis Ostholstein) sowie in den Gemeinden Barsbüttel (Kreis Stormarn), Büsum (Kreis Dithmarschen), Harrislee (Kreis Schleswig-Flensburg), Kronshagen (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und Sankt Peter-Ording (Kreis Nordfriesland) eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister wählen.
PM des Landeswahlleiters