Der HSV Hamburg erhält nach einem Schiedsspruch doch die Spielberechtigung für die Saison 2024/25. Ganz sicher ist die Sache aber nicht. Bis zum 5. Juni muss eine Sicherheitsleistung erbracht werden.
Nach einer mehr als sechsstündigen Sitzung des Schiedsgerichts löste sich die Anspannung bei den Vertretern des Handball-Bundesligisten HSV Hamburg. Die Lizenzverweigerung für die Saison 2024/25 ist vom Tisch – vorerst. Das dreiköpfige Gremium entschied am Donnerstag, dass die Hanseaten die Spielberechtigung erhalten. Allerdings muss der Club bis zum 5. Juni eine zusätzliche Sicherheitsleistung erbringen, teilte der Ligaverband HBL mit.
„Nach maximaler Anspannung in den letzten Tagen ist durchaus eine Erleichterung zu spüren, und das Urteil ist für uns ein Erfolg. Und jetzt werden wir alles in die Waagschale werfen, um die Bedingung bis zum nächsten Mittwoch fristgerecht zu erfüllen“, sagte HSVH-Geschäftsführer Sebastian Frecke nach der mehr als sechsstündigen Zusammenkunft.
„Das Gericht hat sich den Sachverhalt ausgesprochen gründlich angeschaut und alle Argumente, sowohl unsere als auch die der HBL, berücksichtigt und alles gründlich abgewogen. Erfreulicherweise haben wir die Lizenz jetzt erhalten, aber damit eine weitere Bedingung zur teilweisen Vorfinanzierung der kommenden Saison auferlegt bekommen“, sagte André van de Velde. Das Aufsichtsratsmitglied des HSV Hamburg hatte den Club bei der Schiedsgerichtsverhandlung als Rechtsanwalt vertreten.
Sollte die Sicherheitsleistung, die der Abdeckung möglicherweise zukünftig entstehender finanzieller Risiken dient, nicht fristgerecht eingehen, gilt die Lizenz als nicht erteilt und die Hamburger stehen als Zwangsabsteiger fest. Über die Höhe der Sicherheitsleistung wurde nichts bekannt.
Der Hamburger Geschäftsführer Frecke stellte klar: „Wir haben unmittelbar nach dem Urteil bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt und sind fest davon überzeugt, dass wir das hinkriegen werden.“
Die endgültige Entscheidung fällt also erst nach dem letzten Liga-Spieltag am 2. Juni. Damit geht auch die Zitterpartie für den Bergischen HC als aktuellem Tabellen-17. weiter. Erhalten die Hamburger keine Lizenz, würde der BHC Erstligist bleiben. Gibt es die Spielberechtigung für die Hanseaten, steigt der Vorletzte des Klassements ab. Rechtliche Schritte sind dann nicht ausgeschlossen.
Die Handball-Bundesliga (HBL) hatte dem Tabellenneunten aus der Hansestadt die Spielberechtigung zunächst verweigert, da er einer Bedingung nicht fristgerecht nachgekommen war. Der Nachweis über die Schließung einer Finanzlücke war erst mit Verspätung eingegangen. Eine Beschwerde des HSVH gegen die Bedingung war vom Präsidium der HBL abgewiesen worden. Das Schiedsgericht entschied jetzt, dass die ursprüngliche Bedingung nicht wirksam gesetzt worden sei.
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