Karl Lauterbach besucht das Klinikum in Ludwigslust. Mit der Krankenhausreform sollen kleine Krankenhäuser besonders gefördert werden. Doch bei der Höhe gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schaut zuversichtlich auf eine finanzielle Lösung bei der flächendeckenden Versorgung durch ländliche Krankenhäuser im Zuge der Krankenhausreform. „Das kann die Reform auch leisten. Ich glaube, wir kommen da zueinander“, sagte Lauterbach bei seinem Besuch im Klinikum Helene von Bülow in Ludwigslust am Donnerstagnachmittag. Gleichzeitig könne der Bund nicht den Qualitätsaspekt der Krankenhausreform aufgeben.
Lauterbach sieht die Reform als große Chance für kleinere regionale Kliniken im ländlichen Raum. Für Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern werde die Reform ein Segen sein, weil die kleinen Krankenhäuser aus ihrer Defizitlage herauskämen, sagte Lauterbach zuvor bei der Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock.
Hintergrund des Besuchs in Ludwigslust ist die Situation des Flächenlandes Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte kommen ländliche Krankenhäuser unter finanziellen Druck, weshalb der Kreis im Jahr 2021 das verschuldete Krankenhaus in Crivitz vom Mediclin-Konzern übernommen hatte. 2023 übertrug der kirchliche Krankenhausträger Stift Bethlehem mit seinen zwei Kliniken in Ludwigslust und Hagenow 25,1 Prozent der Anteile. Dadurch besitzt der Kreis seitdem 75,1 Prozent und ebnete damit den Weg für einen kommunalen Klinikverbund in der Region mit dem Ziel, alle drei Standorte zu erhalten und Synergie-Effekte zu heben.
„Damit wir alle Krankenhausstandorte langfristig erhalten können, ist eine Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft dringend geboten“, sagte Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, in einer Pressemitteilung. „Wir sind daher froh, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese riesige Reform auf den Weg bringt.“ Mit der Krankenhausreform würden nicht mehr die Fallzahlen über die Zukunft eines Krankenhauses entscheiden.
Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns ist insbesondere die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser mit bevölkerungsbedingt geringer Fallzahl jedoch immer noch unzureichend. „Wir brauchen daher eine Sockelfinanzierung für die tatsächlichen Vorhaltekosten bei Sicherstellungshäusern“, wurde Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) in einer Pressemitteilung zitiert.
„Die 60 Prozent Vorhaltepauschale, die wir bezahlen, damit kann man durchaus klarkommen“, sagte Lauterbach. „Wir bezahlen zusätzlich noch Zuschläge.“ Damit könnten „die Häuser gut auskommen. Das sind alles Verbesserungen im Vergleich zu heute.“
F&A Krankenhausreform Pressemitteilung SPD Landtagsfraktion