Statistik: Die Zahl der Abtreibungen ist im vergangenen Jahr gestiegen

In Deutschland gibt es weiter weniger Abtreibungen als noch Anfang der 2000er, aber mehr als im Vorjahr. Woran der leichte Anstieg liegt, ist unklar.

Im vergangenen Jahr haben Ärztinnen und Ärzte in Deutschland rund 106.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch hervor. Damit gab es gegenüber dem Vorjahr 3,3 Prozent mehr Abtreibungen. 2022 wurden insgesamt rund 104.000 Fälle verzeichnet. Der Wert aus dem vergangenen Jahr ist der höchste seit 2012. Seinerzeit gab es etwa 107.000. Grafik

Einen Grund für den geringen Anstieg ist nicht bekannt. „Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die weitere Zunahme“, teilte das Statistische Bundesamt mit. Bei der Interpretation der Daten ist jedoch unter anderem zu beachten, dass auch die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik zugenommen hat. 

Abtreibungen sind weiterhin grundsätzlich strafbar

Rund 70 Prozent der Frauen, die im vergangenen Jahr einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, waren der Auswertung zufolge zwischen 18 und 34 Jahren alt. 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren, acht Prozent waren 40 Jahre und älter. Drei Prozent waren minderjährig.

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Zur weiteren Einordnung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche: Von Januar bis November 2023 wurden nach vorläufigen Zahlen etwa 631.000 Kinder geboren. Daten für den Dezember liegen noch nicht vor.

Abtreibungen sind in Deutschland auch nach jahrzehntelangen politischen Diskussionen weiterhin rechtswidrig und ein Straftatbestand. Sie können aber unter bestimmten Umständen straflos bleiben, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen vorgenommen werden und sich die Betroffenen zuvor beraten lassen. Im vergangenen Jahr handelte es sich bei 96 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche um solche Fälle. Die übrigen vier Prozent wurden der Statistik zufolge aufgrund medizinischer Indikationen oder nach Vergewaltigungen vorgenommen. Diese Fälle sind ausdrücklich nicht rechtswidrig.

Quellen: Statistisches Bundesamt, Nachrichtenagentur DPA

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