In Deutschland müssen Tausende Patientinnen und Patienten lange auf dringend benötigte Spenderorgane warten – darunter auch auf Nieren. Können flexiblere Vorgaben helfen, den Mangel zu beheben?
Eine Organspende ist für viele Gesunde vor allem eine Frage für die Zeit nach dem Tod. Doch manche Organe wie Nieren können schon zu Lebzeiten entnommen werden und Schwerkranken ersehnte Rettung bringen. Ein prominenter Spender war der heutige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau Elke Büdenbender 2010 eine Niere gab.
Doch dafür gelten bisher enge Vorgaben, und nicht immer sind Organe dann auch passend. Für Nierenspenden sollen deshalb erweiterte gesetzliche Regeln kommen, wie ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums von Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) vorsieht.
Vor dem Hintergrund anhaltend niedriger Organspendezahlen bei Verstorbenen und langer Wartezeiten von bis zu acht Jahren auf eine Nierentransplantation sei eine Novellierung des Transplantationsgesetzes notwendig, heißt es in dem Entwurf, der der dpa vorliegt. Zunächst berichtete der „Stern“ darüber. Zentrales Ziel ist es demnach, den Kreis der Spender und Empfänger zu erweitern.
Zahl der Spendernieren reicht nicht aus
Das Problem: Seit langem reiche die Zahl der Spendernieren nicht, um den Bedarf zu decken, wird im Referentenentwurf erläutert. So meldeten sich im vergangenen Jahr mehr als 2600 Menschen auf der Warteliste an, 289 Patientinnen und Patienten starben nach Angaben der Stiftung Eurotransplant noch während der Wartezeit. Ohne neue Spenderniere benötigen Patienten aufwendige Dialysebehandlungen.
Die bestehenden Regeln: Für Nierenspenden zu Lebzeiten gelten derzeit enge Grenzen. Sie sind laut Gesetz nur zulässig an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die Spendern „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Vorrang haben außerdem zuerst mögliche Spenderorgane von Verstorbenen.
Nicht passende Organe: Schwierig wird es, wenn Organspenden aus medizinischen Gründen nicht möglich sind und die Niere abgestoßen werden könnte. Denn für eine Transplantation müssen Faktoren übereinstimmen, wozu eine kompatible Blutgruppe gehört. Bis zu 40 Prozent der Nierenspenderinnen und -spender seien aber mit ihren vorgesehenen Empfängerinnen und Empfängern inkompatibel, heißt es im Entwurf. Dann hätten Betroffene nur noch die Option, sich auf Wartelisten zu setzen.
Mehr Lebendspenden sollen möglich werden
Neue Ausrichtung: Generell möglich werden sollen mit den Gesetzesplänen mehr Lebendspenden. Dafür soll zum einen die Vorgabe aufgehoben werden, dass sie nur zulässig sind, wenn kein Organ eines Gestorbenen verfügbar ist. Abweichend von den Vorgaben zum „Näheverhältnis“ von Spender und Empfänger sollen Spenden lebender Personen auch in zwei zusätzlichen Konstellationen ermöglicht werden.
Überkreuzspenden: Geregelt werden soll zum einen das Übertragen einer Niere, wenn es unter Organspendepaaren medizinisch nicht möglich ist. Dabei geht die Niere nicht an die vorgesehene nahestehende Person, sondern „über Kreuz“ an eine passende Empfängerin oder einen passenden Empfänger, die mit einem geplanten nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel sind. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares. Solche Kombinationen können auch mehr als zwei Paare umfassen.
Extrapunkte für Spender, wenn sie selbst eine Niere brauchen
Anonyme Spende: Kommen soll als zweite neue Möglichkeit eine uneigennützige Nierenspende, ohne dass die Person den Empfänger oder die Empfängerin kennt. Die Niere kann dann an ein nicht passendes Organspendepaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Die Vermittlung richte sich nur nach medizinischen Kriterien, heißt es im Entwurf. Das solle einer möglichen Kommerzialisierung vorbeugen. Diese anonymen Spenden sollen einen geplanten nationalen „Pool“ ergänzen, der miteinander kompatible Spender und Empfänger ermitteln soll.
Schutz und Aufklärung: Geregelt werden sollen eine umfassende Aufklärung und Beratung der Spenderinnen und Spender vor einer Spende und eine individuelle Betreuung im Transplantationszentrum über den gesamten Prozess. Dazu soll es in den Zentren verpflichtend mindestens eine Vertrauensperson geben. Besonderer Schutz sei geboten, da dies kein Heileingriff sei, sondern für Spender Risiken und oft eine emotional belastende Lage bedeute. Spender sollen auch mit Extrapunkten auf der Warteliste berücksichtigt werden, wenn sie selbst einmal eine Niere brauchen.